Wir Grünen finden es nach wie vor grundsätzlich richtig, von Papier auf elektronische Übermittlungsverfahren umzustellen. Dennoch ist ELENA in seiner jetzigen Ausgestaltung vollkommen aus dem Ruder gelaufen, sowohl was die zu übermittelnden Daten, als auch was die Kosten des Verfahrens angeht. Beides haben wir bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes beklagt.
Nach massiven öffentlichen Protesten hatte Ministerin von der Leyen nach Einführung des Verfahrens am 1. Januar 2010 lediglich rein kosmetische Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. Die massiven datenschutz- und verfassungsrechtlichen Bedenken wurden so nicht ausgeräumt.
Wir wollen selbst bestimmen, was mit unseren Daten geschieht. Wir wollen wissen, wer was über uns weiß. Wir bekommen Angst, wenn wir daran denken, wie eine ausufernde Überwachung zum Bestandteil unseres täglichen Lebens wird.
Deshalb gehen wir auf die Straße und demonstrieren am 11. September 2010 in Berlin für die Kontrolle eines jeden Einzelnen über seine Daten und gegen staatliche Überwachung, für starke Bürgerrechte und für mehr Datenschutz.
Im Dezember 2008 hat der Bundestag die Einführung eines elektronischen Personalausweises zum 1. November 2010 beschlossen. Dem ging ein monatelanges Gezerre voraus, vor allem über die Frage, ob Fingerabdrücke mit in das Dokument aufgenommen werden sollen und ob dies verpflichtend oder freiwillig geschehen solle. Ein Streit, bei dem die Kernfrage nicht gestellt wurde: Warum das alles eigentlich?
Wie bewertet die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund, dass sie sich im Rahmen der „Friends of Transparency“-Initiative für eine verbesserte Transparenz bezüglich des Anti-Counterfeiting Agreement (ACTA)-Verfahrens einsetzt, den Umstand, dass bei der letzten Verhandlungsrunde in Luzern erarbeitete, aktuelle Verhandlungsentwurf nicht veröffentlicht werden soll und in welcher Form wird sich die Bundesregierung für eine Veröffentlichung des Textes einsetzen?
Das Europäische Parlament hatte im Februar diesen Jahres einem ersten Entwurf des SWIFT-Abkommens zur Übermittlung von Bankdaten an die USA die rote Karte gezeigt. Zu groß waren die datenschutzrechtlichen Bedenken. Zudem war es in großer Eile und unter Nichtbeachtung der Änderungswünsche des Parlaments abgeschlossen worden. Nun wurde ein neues Abkommen ausgehandelt.
Hier eine erste kurze Bewertung des Entwurfs des Koalitionsvertrags von der SPD NRW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW. Der Vertrag soll am kommenden Wochenende auf entsprechenden Parteitagen beschlossen werden.
Die Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" kommt um 13 Uhr zu einer öffentlichen Anhörung zusammen. Neun Sachverständige werden von den Enquete-Mitgliedern befragt.
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