Seit langem gibt es immer wieder Probleme bei der Akkreditierung von Bloggerinnen und Bloggern, die journalistisch aus dem Parlament und seinen Ausschüssen berichten wollen. Diese Probleme traten erneut auf, als sich in den letzten Wochen verschiedene Online-Journalistinnen und Journalisten für Sitzungen des Bundestages anmelden wollten. In einem Schreiben vom 3. Februar 2013 hat Konstantin die Verantwortlichen des Bundestages darum gebeten, die beantragten Zugänge zu gewähren. Das wird aber langfristig die erneut aufgetretenen Probleme nicht lösen. Wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass in einem transparenten Prozess nachvollziehbare Kriterien definiert werden, nach denen zukünftig Presseakkreditierungen, ob nun für Journalistinnen und Journalisten aus dem Online- oder dem Printbereich, durch den Bundestag vergeben werden.
Die Verabschiedung des Leistungsschutzrechts ist kein Sieg für die Verlage. Auch nicht für die politischen Parteien und Fraktionen, die es wollten. Es gibt Siege, die kosten soviel, dass sie zur Niederlage werden. Und deswegen ist die Geschichte des Leistungsschutzrechts in dieser 17. Legislaturperiode Dokumentation einer brutalen Niederlage der Befürworter dieses Projekts.
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