Mit den aktuellen Plänen der Bundesregierung zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ist die Diskussion um den Schutz der Daten von Autofahrern Makulatur geworden. Kommt die Vorratsdatenspeicherung wie angekündigt, geht es nicht mehr um das Foto, das alle 20 Kilometer von der Mautbrücke aus gemacht wird. Dann geht es um das vernetzte Auto, das permanent online ist. Autofahrer, die permanent überwacht werden und fürchten müssen, dass ihre Daten in falsche Hände geraten, werden kaum Vertrauen in intelligente und vernetzte Mobilität entwickeln. Es droht der gläserne Autofahrer. Dies macht Malte in einem Gastbeitrag deutlich.
Täglich neue Hiobsbotschaften: Die jüngsten Erkenntnisse hinsichtlich der Totalüberwachung durch die Geheimdienste und den offenbar weitreichenden Austausch von Informationen zwischen dem NSA und dem BND werfen erneut die Frage auf, welche Kenntnisse die Bundesregierung tatsächlich von der Praxis des NSA hatte. Das Bundeskanzleramt muss erklären, seit wann, zu welchen Anlässen, unter welchen Voraussetzungen und wie häufig der BND mit welchen Anfragen an die NSA herangetreten ist und welche Art von Informationen man erhalten hat. Diese Informationen gehören in die Öffentlichkeit. Sollte es eine Mitwisserschaft des Bundeskanzleramtes hinsichtlich der Totalüberwachung unserer Kommunikationsinfrastruktur geben, muss dies zwingend auch personelle Konsequenzen haben.
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