Täglich neue Hiobsbotschaften: Die jüngsten Erkenntnisse hinsichtlich der Totalüberwachung durch die Geheimdienste und den offenbar weitreichenden Austausch von Informationen zwischen dem US-Geheimdienst NSA und dem Bundesnachrichendienst (BND) werfen erneut die Frage auf, welche Kenntnisse die Bundesregierung tatsächlich von der Praxis des NSA hatte.
Bezeichnenderweise hat die Bundeskanzlerin am Wochenende beim späten Eingeständnis, der von Edward Snowden aufgedeckte Datenskandal müsse Konsequenzen haben, keinen einzigen, die eigentlich verantwortlichen Geheimdienste betreffenden Vorschlag gemacht.Dabei sind es die Geheimdienste, einschließlich des Bundesnachrichtendienstes (BND), die außer Kontrolle geraten sind und den Boden rechtsstaatlichen Handelns verlassen haben. Frau Merkel versucht immer noch davon abzulenken, dass die Verantwortung für die Geheimdienstkoordination direkt in ihrem Hause liegt.
Es steht der begründete Verdacht im Raum, dass der BND und andere Sicherheitsbehörden in Kooperation mit anderen Geheimdiensten systematisch den deutschen Grundrechtsschutz aushebeln. Das wäre strukturell organisierter Verfassungsbruch und müsste weitestgehende Konsequenzen haben.
Das Bundeskanzleramt muss erklären, seit wann, zu welchen Anlässen, unter welchen Voraussetzungen und wie häufig der BND mit welchen Anfragen an die NSA herangetreten ist und welche Art von Informationen man erhalten hat. Diese Informationen gehören in die Öffentlichkeit.
Das Bundeskanzleramt trifft eine Schutzpflicht hinsichtlich der Souveränität bundesdeutscher Infrastruktur und hinsichtlich der Wahrung der Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger. Die jüngsten Relativierungen des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch Friedrich und Merkel sind unerträglich und offenbaren ein mit nichts zu rechtfertigendes Einverständnis mit der uns alle betreffenden Totalüberwachung durch die Geheimdienste.
Sollte es eine Mitwisserschaft des Bundeskanzleramtes hinsichtlich der Totalüberwachung unserer Kommunikationsinfrastruktur geben, muss dies zwingend auch personelle Konsequenzen haben.
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