Täglich neue Hiobsbotschaften: Die jüngsten Erkenntnisse hinsichtlich der Totalüberwachung durch die Geheimdienste und den offenbar weitreichenden Austausch von Informationen zwischen dem NSA und dem BND werfen erneut die Frage auf, welche Kenntnisse die Bundesregierung tatsächlich von der Praxis des NSA hatte. Das Bundeskanzleramt muss erklären, seit wann, zu welchen Anlässen, unter welchen Voraussetzungen und wie häufig der BND mit welchen Anfragen an die NSA herangetreten ist und welche Art von Informationen man erhalten hat. Diese Informationen gehören in die Öffentlichkeit. Sollte es eine Mitwisserschaft des Bundeskanzleramtes hinsichtlich der Totalüberwachung unserer Kommunikationsinfrastruktur geben, muss dies zwingend auch personelle Konsequenzen haben.
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