Seit Jahren sind Verleumdung, Hetze, Hass und andere strafbare Inhalte in den sogenannten sozialen Netzwerken nicht zu übersehen. Und seitdem fordern wir von der Bundesregierung mit konkreten Vorschlägen, diese vielschichtigen Phänomene als gesamtgesellschaftliche Herausforderung umfassend und entschlossen, aber auch angemessen differenziert anzugehen. Daran ändert wohl auch nicht die späte Kehrtwende des Bundesjustizministers - wenn er sich überhaupt mit seinem heute kursorisch vorgestellten Gesetzentwurf im eigenen Kabinett durchsetzen kann.
Soeben hat das schwarz-gelbe Bundeskabinett ihren seit langem angekündigten Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen. Von der groß angekündigten Initiative gegen Abzocke und ungerechtfertigte (Massen-)Abmahnungen ist so gut wie nichts mehr übrig geblieben. Jährlich werden in Deutschland hunderttausende Abmahnungen wegen der angeblichen Verbreitung geschützter Musiktitel oder Filme verschickt. Den Betroffenen helfen Leutheusser-Schnarrenbergers Regelungen herzlich wenig.
Das Thema Störerhaftung bei WLAN wird auf politischer Ebene seit langem kontrovers diskutiert. Vor Kurzem wurde im Bundesrat eine Initiative zur Begrenzung der Haftung von WLAN-Betreibern verabschiedet. Vorher hatte die Bundesjustizministerkonferenz über die bestehenden Rechtsunsicherheit diskutiert und die Bundesjustizministerin in einer Entschließung aufgefordert, sich diesem Problem anzunehmen. Zudem liegen derzeit verschiedene Initiativen hierzu im Bundestag vor. Die Bundesjustizministerin selbst hatte angekündigt, eine Regelung vorlegen zu wollen. Geschehen ist bisher nichts. Konstantin hat noch einmal bei der Bundesregierung nachgehakt.
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