Datenschutz und Bürgerrechte sind Grundpfeiler unserer Demokratie. Nach einem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 wurde die damalige Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt. Dies war ein großer Erfolg für die Bürgerrechtsbewegung, mit der wir gemeinsam in Karlsruhe geklagt haben.
Archive