Am gestrigen 25.01. 2013 entschied der Bundesgerichtshofes in einem Urteil, dass Internet-Nutzer Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn der Anschluss ausfällt. Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, so das Gericht. Die Auswirkungen des Richterspruchs auf aktuelle Debatten wie die Phantasien nach Sperrung von Internetanschlüssen aber auch auf dem Breitbandausbau sind weitreichend. Der Wunsch nach Sperrungen gehört damit hoffentlich ein für alle Mal der Vergangenheit an. Das Urteil stützt auch unsere langjährige Forderung, Breitbandanschlüsse als Universaldienst festzuschreiben. Wie Telefon und Postzustellung gehört der Breitbandinternetzugang zur Grundversorgung.
Wie heiseonline berichtet, sind die von Seiten der CDU hochtrabend angekündigten Pläne, man würde im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eine Universaldienstverpflichtung für den Breitbandausbau einführen, haben sich als reine Makulatur erwiesen. Die zuständige FDP-Abgeordnete wird mit den Worten „Das Thema ist vom Tisch“ zitiert. Die Union ist mit ihrem Vorstoß koalitionsintern gescheitert, innerhalb der FDP, die sich so gerne als Internetpartei darstellt, haben sich offensichtlich diejenigen durchgesetzt, die eine adäquate Anbindung an ein breitbandiges Netz auch weiterhin dem freien Markt überlassen wollen. Wir Grüne streiten auch weiterhin für einen adäquaten Breitbandausbau.
Während uns also von Bundeswirtschaftsminister und Bundeskanzlerin suggeriert wird, dass es so gut wie keine weißen Flächen mehr in Deutschland gäbe, kommen andere Untersuchungen zu vollkommen unterschiedlichen Schlüssen. Tatsächlich gehen die Auffassungen darüber, wie der aktuelle Stand des Breitbandausbaus in Deutschland tatsächlich aussieht, teilweise erheblich auseinander. Vor dem Hintergrund dieser erheblich abweichenden Einschätzungen über den derzeitigen Ausbaustand in Deutschland haben wir eine Kleine Anfrage „Stand des Breitbandausbaus und Strategie der Bundesregierung zur Breitbandversorgung in Deutschland“ gestellt. Nun wollen wir eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben, die u.a. die Möglichkeit einer Universaldienstverpflichtung prüfen soll.
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