Bei Protesten gegen die Neonazi-Aufmärsche am 19. Februar 2011 in Dresden ist es nach Polizeiangaben zu Ausschreitungen und mehreren Fällen des schweren Landfriedensbruches gekommen. Zur Ermittlung der Täter wurden im Rahmen einer nicht-individualisierten Funkzellenabfrage etwa eine Millionen Datensätze von Anwohnern, Demonstranten und auch von Abgeordneten erhoben. Alle Telefonverbindungsdaten der Personen, die sich am 19. Februar zwischen 12 und 18 Uhr in der Dresdner Südvorstadt aufhielten, wurden von der Polizei auf Antrag der Staatsanwaltschaft und Genehmigung des Amtsgerichts erfasst, gespeichert und ausgewertet. Bei Weitem kein Einzelfall. In einer Kleinen Anfrage haben wir uns nach der Position der Bundesregierung erkundigt. Nachdem diese keinen Handlungsbedarf sah, haben wir Grünen einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Dieser ist neben einem weiteren Gesetzesentwurf der Linken in Kürze Gegenstand einer Anhörung des Rechtsausschusses, zu der sich Interessierte jetzt anmelden können.
Am 1. Juli 2011 fand im Bundestag eine Aktuelle Stunde zur "Einschränkung des Versammlungsrechts durch Massenfunkzellenabfrage" statt. Bei dieser Gelegenheit kündigte Jerzy Montag für die Grünen an, einen Vorschlag vorzulegen, wie die Strafprozessordnung geändert werden muss, damit sich derartige Vorfälle nicht wiederholen können. Der nunmehr vorgelegte Gesetzentwurf wird bereits im Netz diskutiert und auf Antrag der Grünen heute auch im Bundestag debattiert. Die Debatte dazu kann ab ca. 13.50 Uhr im livestream verfolgt werden.
Im Februar 2011 wurde bei Demonstrationen in Dresden wegen des Verdachts auf die Begehung von Straftaten ermittelt. Den Ermittlungsbehörden wurden dabei im Rahmen von Funkzellenabfragen über eine Million Datensätze von Handynutzerinnen und -nutzern übermittelt. Das betraf Demonstrantinnen ebenso wie Anwohner, Journalisten wie Politikerinnen. Nachdem wir eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt hatten und deutlich wurde, dass die Bundesregierung keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht, haben wir nun einen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht, der zum Ziel hat, Funkzellenabfragen rechtsstaatlich und bürgerrechtskonform zu begrenzen.
Bei Protesten gegen die Neonazi-Aufmärsche am 19. Februar 2011 ist es nach Polizeiangaben zu Ausschreitungen und 23 Fällen des schweren Landfriedensbruches gekommen. Zur Ermittlung der Täter wurden etwa eine Millionen Datensätze von Anwohnern, Demonstranten und auch von Abgeordneten erhoben. Während das Thema von uns also weiterhin im Bundestag thematisiert wird, sind auch die sächsischen Grünen weiterhin sehr aktiv. An dieser Stelle der Hinweis auf eine interessante Veranstaltung in Dresden.
Nach der umfangreichen Auswertung von Handy-Verbindungsdaten bei Anti-Naziprotesten in Dresden kommt scheibchenweise die Wahrheit ans Licht. Zunächst hatte das sächsische Innenministerium in einem Bericht von 460 ausgewerteten Datensätzen gesprochen. Dann kommt heraus, dass in Sachsen auch Namen, Adressen und Geburtsdaten von mehr als 40.000 Handynutzern ermittelt worden waren.
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