Gastbeitrag von Jerzy Montag, MdB

Nach der umfangreichen Auswertung von Handy-Verbindungsdaten bei Anti-Naziprotesten in Dresden kommt scheibchenweise die Wahrheit ans Licht. Zunächst hatte das sächsische Innenministerium in einem Bericht von 460 ausgewerteten Datensätzen gesprochen. Dann kommt heraus, dass in Sachsen auch Namen, Adressen und Geburtsdaten von mehr als 40.000 Handynutzern ermittelt worden waren.

Ich habe mit einer Kleinen Anfrage für die Grünen bei der Bundesregierung nachgehakt, welche Kenntnisse sie über den Vorfall in Dresden hat, wie sie ihn beurteilt und ob Sie gesetzliche Änderungen für nötig hält. Die Antwort, die wir am 19. Juli erhalten haben, ist aufschlußreich: Die Bundesregierung sieht zwar keinen Änderungsbedarf, will aber eine entsprechende Initiative aus Sachsen prüfen, die Änderungen der Strafprozessordnung vorsieht.

Außerdem bestätigt die Antwort, dass statistische Angaben darüber, wie oft das Instrument der Funkzellenabfrage eingesetzt wird, bisher nicht vorliegen. Wir Grünen werden nach der Sommerpause einen Vorschlag zu einer bürgerrechtskonformen Ausgestaltung der Funkzellenabfrage vorlegen, in dem all diese Punkte aufgegriffen werden.

Hier der Link zur Antwort:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/066/1706630.pdf

Und, zum Weiterlesen, die Artikel bei heise online, der taz und der Jungen Welt.

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