Die Verwendung von Daten des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA durch den britischen Partnerdienst GCHQ war illegal. Das hat ein britisches Geheim-Gericht heute in einem ebenso überraschenden wie hoffentlich richtungsweisenden Urteil entschieden. Das Gericht stellte fest, dass der Zugriff auf Daten aus den Programmen PRISM und UPSTREAM bis Dezember 2014 illegal war. Wir begrüßen die Entscheidung des britischen Gerichts ausdrücklich. Sie stellt einen ersten wichtigen Erfolg für die Bürgerrechte aller Europäerinnen und Europäer dar. Das Gericht hat zumindest für die Vergangenheit bestätigt, dass die Praxis der Zusammenarbeit der Geheimdienste von Großbritannien und den USA, GCHQ und NSA, illegal war und gegen geltendes Menschenrecht verstieß.
Der Datenschützer Patrick Breyer und der grüne Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wieland (Sprecher für Innere Sicherheit) haben beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Beschwerde (pdf 2,51 MB) gegen ein Gesetz zur Vorratsspeicherung der Internetnutzung eingereicht. Die Entscheidung des Gerichtshofs könnte der umstrittenen verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung in Europa ein Ende setzen.
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