Zu den heute veröffentlichten TiSA-Dokumenten habe ich gemeinsam mit meiner Kollegin, Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik der Grünen Bundestagsfraktion, heute Stellung genommen. Trotz mehrfacher Leaks und entsprechend harscher Kritik aus Zivilgesellschaft und europäischem Parlament drohen offenbar auf Druck der US-Seite in den Verhandlungen mit der EU-Kommission und der Bundesregierung weiter einseitig Wirtschaftsinteressen bedient zu werden. Hier sollen über die Köpfe der Betroffenen hinweg selbstverständliche Grundrechtestandards wegverhandelt werden. Das ist ein Skandal. Niemand braucht sich zu wundern, wenn durch solche Hinterzimmerdeals Politikverdrossenheit und Populismus zunimmt. Datenschutz, Open Source und Netzneutralität als Wettbewerbshindernisse zu betrachten ist gestrig und grundfalsch. Diese sind ganz im Gegenteil die Grundvoraussetzung für Gemeinwohl, Verbrauchervertrauen und fairen Wettbewerb im digitalen Zeitalter. Hohe Standards für alle – das würde Handelsabkommen nicht hemmen, sondern vielmehr legitimieren.
Heute hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof seinen Schlussantrag zur Klage gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Die Erklärung über die Unvereinbarkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit der Grundrechtecharta der EU ist ein Befreiungsschlag für die Bürgerrechte in Europa! Die anlasslose Speicherung personenbezogener Daten verstößt eindeutig gegen das Menschenrecht auf Datenschutz und Privatsphäre sowie das Prinzip der Unschuldsvermutung. Die Vorratsdatenspeicherung muss daher jetzt umgehend in der ganzen EU abgeschafft werden.
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