Heute hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) seinen Schlussantrag zur Klage gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt.

Die Erklärung des Generalanwalts über die Unvereinbarkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit der Grundrechtecharta der EU ist ein Befreiungsschlag für die Bürgerrechte in Europa! Damit ist eindeutig, was seit Beginn der Debatte immer wieder von uns Grünen und vielen Bürgerrechtlern wiederholt wurde: Die anlasslose Speicherung personenbezogener Daten verstößt eindeutig gegen das Menschenrecht auf Datenschutz und Privatsphäre sowie das Prinzip der Unschuldsvermutung. Die Vorratsdatenspeicherung muss daher jetzt umgehend in der ganzen EU abgeschafft werden.

Es ist enttäuschend, dass es so lange dauern musste, bis die Menschen in der Europäischen Union rechtliche Klarheit über diesen massiven Verfassungs- und Vertragsbruch bekommen. Sobald der Europäische Gerichtshof nun sein finales Urteil gefällt hat, wird die Massenüberwachung in Europa endlich Geschichte sein. Umso peinlicher ist der heutige Schlussantrag für die Bundesregierung und die EU-Kommission, die sich noch immer für die Vorratsdatenspeicherung sowie weitere anlasslose Überwachungsmaßnahmen, etwa im Rahmen eines Fluggastdatensystems, einsetzen. Diese Politik muss nun umgehend geändert werden. Die Bürgerrechte zählen wieder!

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