Kostenfrei und rechtssicher öffentliche WLANs nutzen - weltweit ist das eine verbreitete Selbstverständlichkeit, nur in Deutschland bekommen es nunmehr schon zwei Regierungen unter Kanzlerin Merkel nicht hin, eine praktikable und rechtsfeste Lösung für den unseligen Dauerbrenner der "Störerhaftung" vorzulegen. Seit Jahren scheitert die Bundesregierung auf geradezu tragikomische Weise an dieser so dringlichen und eigentlich nicht allzu komplizierten Reform des Telemediengesetzes und auch der jüngste Vorstoß aus dem Bundeswirtschaftsministerium wird daran absehbar wohl nichts ändern: Denn dieser sieht neben einigen unentschlossenen Entlastungsschritten bei der Providerhaftung mit den nun erstmals gesetzlich geplanten Netzsperren eine folgenschwere Verschlimmbesserung vor.
Die Verbreitung von öffentlichem WLAN wird durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit und die sogenannte „Störerhaftung“ seit langem behindert. Seit Jahren verspricht die Bundesregierung, die „Störerhaftung“ abzuschaffen und die seit 2010 bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Nachdem sechs Jahre lang überhaupt nichts passierte, legte die Bundesregierung einen Entwurf vor, der völlig an der Realität vorbei ging. Es hagelte Kritik von allen Seiten. Dann folgte ein monatelanger Streit zwischen Union und SPD und irgendwann erblickte ein neuer Entwurf für ein reformiertes Telemediengesetz (TMG) das Licht der Welt. Doch eine saubere Klarstellung die Rechtssicherheit betreffend fehlte auch in diesem Gesetzentwurf. Nachdem die neue TMG-Regelung den Bundestag vor einigen Monaten final passiert hat, lag es also erneut bei den Gerichten, für Rechtssicherheit zu sorgen. Diese gibt auch nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht. Nach der für alle überraschenden Entscheidung des EuGH stand die Frage im Raum, ob die Große Koalition nun die ganze TMG-Kiste erneut aufmacht, um ihr vor Jahren gegebenes und seitdem immer wieder erneuertes Versprechen, Rechtssicherheit herzustellen, doch noch einzuhalten. Ein schriftlich gegenüber dem Ausschuss "Digitale Agenda" gegebener Bericht der Bundesregierung gibt nun Klarheit. Hier veröffentlichen und diskutieren wir die Stellungnahme.
Seit 2013 planen die EU und Kanada ein Abkommen zur Fluggastdatenspeicherung, wie sie bereits mit Australien und den USA bestehen. Gestern, am 8. September 2016, hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Paolo Mengozzi, in seiner Einschätzung die massenhafte Speicherung von Fluggastdaten für rechtswidrig erklärt.
Prof. Dr. Franziska Boehm und Prof. Dr. Mark D. Cole beleuchten in einer aktuellen Studie den Hintergrund der Richtlinie zur Vortsdatenspeicherung, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, den Einfluss auf bestehende Vorratsdatenspeicherungen in den einzelnen Mitgliedstaaten sowie die Auswirkungen des weitreichenden Urteils auf andere Vorratsdatenspeicherungen, wie z.B. Bankdaten bei SWIFT und Reisedaten bei PNR.
Angesichts einer weiter anhaltenden Diskussion um die Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung und derzeit sowohl von führenden Vertretern der Großen Koalition in Berlin als auch von verschiedenen Landesinnenministern der SPD seit Jahren wiederholt vorgebrachter Argumentationsmuster, haben Konstantin und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik der Grünen Bundestagsfraktion, die völlig unklare Haltung der Bundesregierung in dieser zentralen Bürgerrechtsfrage kritisiert und die Bundesregierung nicht nur aufgefordert, hier für Klarheit zu sorgen, sondern auch sich gegenüber der Europäischen Kommission gegen eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie auf europäischer Ebene auszusprechen.
Die Vorratsdatenspeicherung ist zweifellos eine, wenn nicht die zentrale Frage der digitalen Bürgerrechtspolitik der letzten Jahre. Kaum eine Debatte hat so politisiert wie die um die Vorratsdatenspeicherung. Zurecht, denn die Haltung zur Vorratsdatenspeicherung ist so etwas wie der Lakmustest für den Umgang mit unseren Bürger- und Grundrechten. Galt dies bereits für die Zeit vor den Snowden-Enthüllungen gilt es für die Zeit danach umso mehr. Denn letztendlich ist auch die Vorratsdatenspeicherung nichts anderes als ein Instrument der anlasslosen und flächendeckenden Massenüberwachung. Morgen wird der EuGH sein seit langem erwartetes Urteil zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen.
Webseiten, die wie ehemals kino.to, nachweislich überwiegend illegale Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material verbreiten, dürfen laut einem gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zukünftig nach richterlicher Anordnung gesperrt werden. Internet-Provider können demnach unter bestimmten Bedingungen verpflichtet werden, vergleichbare illegale Webseiten zu sperren. Das Urteil hat heute für teils höchst unterschiedliche Interpretationen gesorgt. Während die einen das Urteil und die in ihm eingezogenen Hürden begrüßen, warnen andere mit Blick auf das Urteil vor einer drohenden flächendeckenden Einführung von Netzsperren. In seinem Beitrag zeichnet Konstantin noch einmal die seit langem geführte Diskussion um die Sinnhaftigkeit, die Effektivität und mögliche kontraproduktive Wirkungen von Netzsperren nach und ordnet das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs vor diesem Hintergrund ein.
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