Anfang des Jahres hat uns alle der #Politikleak in Atem gehalten. In einem Gastbeitrag hatten wir die Bundesregierung am Ende […]
Gestern wurde bekannt, dass es erneut zu einem Datenklau von 18 Millionen E-Mail-Adressen und den dazugehörigen Passwörtern gekommen ist. Betroffen sind offenbar alle großen deutschen Anbieter und mehrere Millionen Bundesbürger. Zudem würden manche der Daten für alle aktuelle Angriffe missbraucht werden. Innerhalb weniger Monate erleben wir nun schon den zweiten Diebstahl digitaler Identitäten in einem massiven Ausmaß. Nach dem letzten Skandal hatten wir die Bundesregierung aufgefordert, die Aufklärung entschlossen anzugehen und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Geschehen ist nichts.
Offenbar ließ der Vorgang die Behörden damals weitgehend kalt. Als im Rahmen eines Strafverfahrens im August 2013 die auf IT-Straftaten spezialisierte zuständige Staatsanwaltschaft Verden/ Niedersachsen zufällig auf eine Datenbank mit insgesamt ca. 16 Millionen E-Mailadressen von E-Mailaccounts samt dazugehörigen Passwörtern stieß, informierte diese umgehend die zuständigen Behörden. Mindestens das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wurden daraufhin informiert. Denn Staatsanwaltschaften sind ausschließlich mit der Durchführung der Strafverfolgung betraut. Sie haben weder Aufgaben noch Befugnisse, um zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit tätig zu werden.
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