Gestern wurde bekannt, dass es erneut zu einem Datenklau von 18 Millionen E-Mail-Adressen und den dazugehörigen Passwörtern gekommen ist. Betroffen sind offenbar alle großen deutschen Anbieter und mehrere Millionen Bundesbürger. Zudem würden manche der Daten für alle aktuelle Angriffe missbraucht werden. Innerhalb weniger Monate erleben wir nun schon den zweiten Diebstahl digitaler Identitäten in einem massiven Ausmaß. Da die entwendeten E-Mail-Adressen und Passwörter offenbar aktuell noch missbraucht werden, muss die Bundesregierung unverzüglich die Gefahrenabwehr sicherstellen.

Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass die Betroffenen umgehend informiert werden. Das im Zuge des letzten Skandals extra vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geschaffene Onlinetool zur Prüfung der eigenen Betroffenheit muss schnellstmöglich modifiziert zur Verfügung gestellt werden. Ähnliche Fehler und Verzögerungen wie beim Datenskandal vor wenigen Monaten dürfen sich nicht wiederholen. Zuständigkeiten müssen glasklar gefasst werden.

Der Datendiebstahl wirft ein Licht auf den Umgang mit dem vergangenen großen Skandal. Hier fehlt es von Seiten der Bundesregierung bis heute an einer transparenten Aufarbeitung. Nach dem letzten Skandal hatten wir die Bundesregierung aufgefordert, die Aufklärung entschlossen anzugehen und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Bei beidem mauert die Bundesregierung. Auch sie muss endlich erkennen, dass der Umgang stattlicher Behörden mit dem monatelang vorliegenden Informationen über einen solch massiven Identitätsdiebstahl schlicht inakzeptabel war. Die Antworten der Bundesregierung auf unsere wiederholten parlamentarischen Fragen zeigen deutlich, dass diese Erkenntnis noch aussteht.

Der inakzeptable Umgang staatlicher Behörden mit dem monatelang vorliegenden Informationen hat letztlich zu einer viel zu späten Warnung der Betroffenen geführt. Die im Zuge des Skandals offenbar gewordenen Unzulänglichkeiten bezüglich der Zuständigkeiten bei der Durchführung schneller und effektiver Schutzmaßnahmen müssen unverzüglich abgestellt werden. Um die Bereitschaft der Bundesregierung zu erhöhen, endlich die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, haben wir eine weitere Kleine Anfrage erarbeitet, auf die wir in den nächsten Tagen hier noch gesondert hinweisen werden.

In seiner mittlerweile 5. Sitzung, die am Donnerstag, dem 10. April 2014, zwischen 8:00 und 8:55 Uhr stattfinden wird, wird sich der Internetausschuss „Digitale Agenda“ nicht nur mit den „Konsequenzen aus der Abstimmung des Europäischen Parlaments zum Vorschlag der Kommission für einen Europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation“, die aus unserer Sicht relativ klar sind und über die wir hier gestern schon gebloggt haben, sondern auch im zweiten Tagesordnungspunkt über „Konsequenzen aus den aktuellen Fällen des Identitätsdiebstahls“, die wir aus unserer Sicht oben dargelegt haben, austauschen. Leider wird die Sitzung erneut, trotz eines immensen öffentlichen Interesses, nicht öffentlich stattfinden. Als Grüne Bundestagsfraktion bedauern wir das außerordentlich. Einen entsprechenden gemeinsamen Antrag von Grünen und Linken, der die grundsätzliche Öffentlichkeit der Sitzungen zum Gegenstand hatte, haben die Vertreterinnen und Vertreter der Großen Koalition, nachdem die Entscheidung in der letzten Sitzung noch verschoben wurde, nun endgültig einstimmig abgelehnt. 

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