Wir haben hier wiederholt über unsere grundsätzliche Kritik an dem Vorgehen der Großen Koalition bei der Einsetzung des neuen Ausschusses „Digitale Agenda“ des Bundestages und unsere Bemühungen für mehr Öffentlichkeit und Bürgerbeteiligung berichtet.

Heute fand die nächste reguläre Sitzung des Ausschusses statt, in der, um es gleich vorweg zu nehmen, auch diesmal leider keine Einigung bezüglich der Transparenz der Sitzungen und der Ermöglichung von Beteiligung zwischen den Fraktionen erreicht werden konnte.

Gemeinsam mit der Fraktion der Linken hatten wir, nachdem wir bereits vor der ersten regulären Sitzung des Ausschusses ein entsprechendes Schreiben an allen Fraktionen übersandt hatten, in dem wir auf die hierzu – interfraktionell -gefassten Beschlüsse und Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ verwiesen hatten, im Zuge der heutigen Sitzung einen entsprechenden Antrag zur grundsätzlichen Öffentlichkeit der Sitzungen gestellt. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Großen Koalition vertagt, so dass die Debatte um die Öffentlichkeit des Ausschusses uns auch in den nächsten Wochen erhalten bleibt.

An dieser Stelle dokumentieren wir meine Antworten auf einen von netzpolitik.org an alle Fraktionen verschickten Fragenkatalog, in denen wir noch einmal die Position der Grünen Bzundestagsfraktion darlegen. Die Antworten der anderen Fraktionen könnt Ihr direkt auf netzpolitik.org nachlesen.

Warum tagte der #btada bisher nicht-öffentlich?

Diese Frage ist vor dem Hintergrund der Diskussionen über die notwendige weitere Öffnung des Bundestags, die wir in den letzten Jahre sehr intensiv geführt haben, den positiven Erfahrungen, die die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ mit einer solch verbesserten Transparenz und Ermöglichung von Beteiligung gemacht hat, den diese Punkte betreffenden, sehr klaren Handlungsempfehlungen, die die Kommission bezüglich des neuen Ausschusses ausgesprochen hat, aber auch der Formulierungen, die sich im Koalitionsvertrag dazu finden, sehr berechtigt. Klar ist doch: Nur Transparenz ermöglicht spätere Beteiligung.

Als Grüne Fraktion hätten wir uns daher gewünscht, dass bereits die erste reguläre Sitzung des Ausschusses öffentlich gewesen wäre und sich alle Fraktionen an die hierzu bereits gefassten Beschlüsse, die wir erst vor wenigen Monaten im Plenum des Bundestages gemeinsam verabschiedet haben, erinnert hätten. Leider war dieser bereits erreichte Konsens im Vorfeld der ersten regulären Sitzung nicht herzustellen. Wir hoffen sehr, dass dies noch in einer der nächsten Sitzungen gelingt.

Ab wann werden die Sitzungen grundsätzlich öffentlich werden?

Wir hoffen, möglichst bald. Als Grüne Fraktion hatten wir uns bereits im Vorfeld der ersten regulären Sitzung in einem Schreiben an alle Fraktionen gewandt, um an die gemeinsam gefassten Handlungsempfehlungen, die die zukünftige Arbeit des neuen Internetausschusses zum Gegenstand haben, erinnert. Wie gesagt, leider war es bislang nicht möglich, an den bereits hergestellten Kompromiss anzuknüpfen und schnellstmöglich eine grundsätzliche Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen und Ermöglichung von Beteiligung sicherzustellen. Wir stehen derzeit mit den anderen Fraktionen in einem sehr intensivem Austausch zu diesen Fragen und hoffen sehr, dass diejenigen, die sich derzeit offenbar nicht mehr an die gemeinsam gefassten Beschlüsse erinnern wollen, dies baldmöglichst wieder tun.

Wie verhält sich der Anspruch, als Ausschuss für das Internet transparent und offen sein zu wollen mit geschlossenen Sitzungen?

Die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ hat sich in den letzten Jahren sehr intensiv mit exakt diesen Themen beschäftigt. Sie hat erfolgreiche neue Wege der Transparenz der parlamentarischen Arbeit und Ermöglichung von Bürgerbeteiligung beschritten. Hieran anzuknüpfen war erklärter Wille des gesamten Parlaments. Die hierzu ausgesprochenen Handlungsempfehlungen sind sehr eindeutig. Sie betreffen sowohl die Arbeit des Parlaments und seiner Ausschüsse im Allgemeinen als auch den neuen Internetausschuss im Speziellen. Während sich im schwarz-roten Koalitionsvertrag darauf verständigt wurde, die Arbeit des Parlaments transparenter machen zu wollen, ist die Realität im Bundestag derzeit eine andere. Trotz einer seit Jahren geführten Debatte sollen die Fachausschüsse nach dem Willen der Großen Koalition auch weiterhin allesamt grundsätzlich nicht-öffentlich tagen. Hier wird sich hinter der Geschäftsordnung des Bundestages verschanzt, die zu ändern bei einem entsprechendem politischen Willen natürlich ein leichtes wäre. Die Frage ist doch: Wenn schon nicht der neu eingerichtete Internetausschuss an die wichtige und erfolgreiche Vorarbeit der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ anknüpfen soll, wie steht es dann um den Willen der Großen Koalition die Arbeit des Deutschen Bundestages insgesamt transparenter und bürgernäher zu machen?

Es gibt keinen anderen Ausschuss, wo soviel getwittert und gefacebooked wird. Kann man da nicht gleich die interessierte Öffentlichkeit dran teilhaben lassen oder stört das nur die Inszenierung der beteiligten Abgeordneten?

Natürlich ist es angesichts einer intensiven Aktivität zahlreicher Abgeordneter in den sozialen Netzwerken und intensiven Kommentierung der bisherigen Debatten in und um den neuen Internetausschuss nur folgerichtig, die Arbeit dann auch gleich gänzlich öffentlich zu machen – auch, damit sich alle Interessierten ein eigens Bild von den Debatten im Ausschuss machen können.

Wir werden an dieser Stelle auch weiterhin über die Arbeit des Ausschusses und die Frage von Öffentlichkeit und Beteiligung berichten.

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