Am gestrigen 25.01. 2013 entschied der Bundesgerichtshofes in einem Urteil, dass Internet-Nutzer Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn der Anschluss ausfällt. Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, so das Gericht. Die Auswirkungen des Richterspruchs auf aktuelle Debatten wie die Phantasien nach Sperrung von Internetanschlüssen aber auch auf dem Breitbandausbau sind weitreichend. Der Wunsch nach Sperrungen gehört damit hoffentlich ein für alle Mal der Vergangenheit an. Das Urteil stützt auch unsere langjährige Forderung, Breitbandanschlüsse als Universaldienst festzuschreiben. Wie Telefon und Postzustellung gehört der Breitbandinternetzugang zur Grundversorgung.
Wie heiseonline berichtet, sind die von Seiten der CDU hochtrabend angekündigten Pläne, man würde im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eine Universaldienstverpflichtung für den Breitbandausbau einführen, haben sich als reine Makulatur erwiesen. Die zuständige FDP-Abgeordnete wird mit den Worten „Das Thema ist vom Tisch“ zitiert. Die Union ist mit ihrem Vorstoß koalitionsintern gescheitert, innerhalb der FDP, die sich so gerne als Internetpartei darstellt, haben sich offensichtlich diejenigen durchgesetzt, die eine adäquate Anbindung an ein breitbandiges Netz auch weiterhin dem freien Markt überlassen wollen. Wir Grüne streiten auch weiterhin für einen adäquaten Breitbandausbau.
Der Breitbandausbau in Deutschland hängt hinterher. Wir haben deshalb in einem Gutachten prüfen lassen, ob das Recht auf einen Breitbandanschluss machbar ist. Das Ergebnis: Wir fordern einen Breitbandschluss von 6 Mbit/s für jeden Haushalt. Aber nicht nur diese Basisversorgung ist nötig, sondern auch der Ausbau des schnellen Glasfasernetzes.
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