Heute sind die die Netzsperren betreffenden Teile des Zugangserschwerungsgesetzes genau ein Jahr ausgesetzt. Am Anfang der Legislatur hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Teil des am Ende der vorausgegangenen Legislaturperiode noch rasch unterzeichneten Zugangserschwerungsgesetzes, der das Sperren von Seiten betrifft, auszusetzen und stattdessen nur noch „Löschen statt Sperren“ zu wollen. Passiert ist seidem wenig.
Heute hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in einer Pressemitteilung die Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich das ELENA-Gesetz zurückzunehmen und alle bisher bei der Zentralen Speicherstelle (ZSS) gespeicherten Daten zu löschen. Hierzu haben wir die Bundesregierung immer wieder aufgefordert - und setzen nun nach.
Wir erinnern uns: Durch eine Kleine Anfrage der Linken zum “Sachstand `Löschen statt Sperren´” vom 20. Oktober 2010 hat sich herausgestellt, dass innerhalb des BKAs gerade einmal 6, 3 Vollzeitstellen für die Löschung von Seiten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern dokumentieren, zur Verfügung stehen. Nun habe ich die Bundesregierung befragt, ob sie diese - sehr gering anmutende - Mitarbeiterzahl für ausreichend hält.
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