Im Europäischen Parlament fand gestern Abend eine Aussprache mit Innenkommissarin Cecilia Malmström zur Vorratsdatenspeicherung statt. In der Debatte konnte Malmström weder die Notwendigkeit der anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsdaten belegen, noch einen Termin für die angekündigte Überprüfung der Richtlinie ankündigen. Dazu hat Jan Philipp heute folgendes erklärt.
Heute wurde die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch verabschiedet. Mit der heutigen Abstimmung zeigt sich: Europa hat verstanden, dass eine Rechtsdurchsetzung im Internet nur durch mehr Kooperation zu erreichen ist, nicht mit rechtsstaatlich hochbedenklichen Sperrmechanismen. Die Verpflichtung zum Löschen kinderpornografischer Inhalte im Internet ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs. Mit der Entscheidung gegen verpflichtende Internetsperren ist ein erster Schritt weg von den Sperrplänen der EU-Kommission und einiger EU-Staaten gemacht worden. Die wenigen Mitgliedstaaten, die weiter Sperrmaßnahmen ergreifen wollen, müssen nun ein verhältnismäßiges und transparentes Verfahren mit Rechtsschutzmöglichkeit einhalten.
Gestern hat sich das Europäische Parlament mit dem EU-Ministerrat auf einen Kompromiss bei der geplanten Richtlinie zur Kindesmissbrauchsbekämpfung geeinigt. Damit ist der ursprüngliche Plan der EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström gescheitert, auf europäische Ebene den Weg für Internetsperren frei zu machen und die Mitgliedsländer zur Ergreifung entsprechender Maßnahmen zu zwingen. Mit unserem starken Votum aus dem Innenausschuss des Parlaments gegen die Sperren und für das verpflichtende Löschen von Internetseiten mit Missbrauchsmaterial haben wir eine klare Richtung angegeben, die sich am Ende auch in den Verhandlungen mit dem Ministerrat durchgesetzt hat. Nun wird es entscheidend sein, dass die EU-Staaten auch mit Drittstaaten wie den USA eine effektive Bekämpfung des Kindesmissbrauchs an der Quelle einfordert.
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