Im Europäischen Parlament fand gestern Abend eine Aussprache mit Innenkommissarin Cecilia Malmström zur Vorratsdatenspeicherung statt. In der Debatte konnte Malmström weder die Notwendigkeit der anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsdaten belegen, noch einen Termin für die angekündigte Überprüfung der Richtlinie ankündigen. Dazu habe ich heute erklärt:

„Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig, ein massiver Eingriff in die Grundrechte und gehört abgeschafft. Die Europäische Kommission soll die Umsetzung der Richtlinie stoppen und endlich ein Verfahren einleiten, um sie zurückzunehmen.

Die Vorratsdatenspeicherung bringt nicht mehr Sicherheit, sondern stellt 500 Millionen europäischer Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht. Die von Innenkommissarin Malmström vorgebrachten Belege für die Notwendigkeit einer EU-weiten Verpflichtung zu dieser Massenspeicherung sind mehr als dürftig. Die Evaluation der bisherigen Anwendung zeigt massive Unterschiede beim Umgang mit den Daten. Damit hat die EU-Richtlinie jede Legitimation verloren. Angesichts der anhängigen Klage Irlands vor dem Europäischen Gerichtshof muss die EU-Kommission von jeder Nichtumsetzungsklage absehen. Stattdessen sollte sie dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat die Möglichkeit der Rücknahme der Vorratsdatenspeicherung geben.“

Hintergrund:

Innenkommissarin Malmström bleibt einen Beleg dafür schuldig, dass die massenhafte Erhebung und Speicherung von Telekommunikationsdaten notwendig ist, um terroristische Verbrechen oder schwere organisierte Kriminalität zu verhindern. Selbst die EU-Kommission hat in ihrem Evaluationsbericht vom April 2011 zugegeben, dass sie den vermeintlichen Nutzen der Generalüberwachung nicht nachweisen kann. Seit Frühjahr liegt eine Vorlage aus Irland beim Europäischen Gerichtshof, der die Vereinbarkeit mit der EU-Grundrechtecharta prüfen soll. Vor kurzem wurde bekannt, dass Malmström in dieser Legislatur keine überarbeitete Fassung der Richtlinie vorlegen wird, obwohl sie im Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für diesen Herbst angekündigt war.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form in seinem Urteil vom 2. März 2010 für verfassungswidrig erklärt, seitdem liegt die Umsetzung der Richtlinie auf Eis. Daraufhin hat die Europäische Kommission Deutschland verklagt. Die Europäische Kommission sollte diese Klage aussetzen, bis eine neue Richtlinie verabschiedet ist oder der Europäische Gerichtshof über die Vereinbarkeit mit den Grundrechten entschieden hat.

Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat immer wieder deutlich gemacht, dass die anlasslose Datensammlung auf Vorrat ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Privatsphäre ist. Eine Alternative zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung wäre das so genannte „Quick Freeze“-Verfahren.

Weiterführende Informationen

Berichterstattung zur Aussprache bei heise online: gruenlink.de/cut

Fragen der Grünen/EFA an die Kommission: gruenlink.de/cus

Category
Tags

Comments are closed

Archive