abgestimmt. Dabei haben die Konservativen gemeinsam mit der FDP Vorschläge für bessere Exportkontrollen von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck abgeblockt, also von Gütern, die sowohl für militärische als auch für zivile Zwecke eingesetzt werden können. An dieser Stelle kommentiert Ska Keller, handelspolitische Sprecherin der Grünen Europafraktion, in einem kurzen Gastbeitrag die heutige Abstimmung.
Das Thema Störerhaftung bei WLAN wird seit langem kontrovers auf politischer Ebene diskutiert. Das „Sommer unseres Lebens“-Urteil des Bundesgerichtshofes im Mai 2010 hat zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit auf Seiten von WLAN-Betreibern geführt. Folge des Urteils war, dass viele Straßencafés aber zum Beispiel auch Hotels ihre Angebote stark eingeschränkt oder gleich komplett eingestellt haben. Kritiker des Urteils, darunter zahlreiche Juristen aus dem IT-Bereich, haben immer wieder darauf verwiesen, dass der BGH in seinem Urteil des maßgeblichen Paragraphen des Telemediengesetzes (TMG) nicht berücksichtigt hat. Nun liegen ein Antrag und ein Gesetzesentwurf zur parlamentarischen Beratung vor. Wir begrüßen zwar die Intention beider Initiativen, sehen jedoch auch jeweilieg Schwächen, so dass wir in Kürze einen eigenen Gesetzesvorschlag unterbreiten werden.
Das SPD-Mitgliederbegehren gegen die Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ist gescheitert. 48.500 Stimmen hätte es gebraucht, gerade einmal 4.805 sind bis zum heutigen Stichtag zusammengekommen. Mit dieser Basisentscheidung machen die Sozialdemokraten klar: Auch zukünftig wird man sich bei der Verteidigung unserer Bürger- und Freiheitsrechte nicht auf die SPD verlassen können. Wir Grüne lehnen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung klar ab, sie ist eine grobe Verletzung elementarer Bürger- und Freiheitsrechte und hätten uns gefreut, bei diesem Kampf auch die SPD an unserer Seite zu wissen.
Im Europäischen Parlament fand gestern Abend eine Aussprache mit Innenkommissarin Cecilia Malmström zur Vorratsdatenspeicherung statt. In der Debatte konnte Malmström weder die Notwendigkeit der anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsdaten belegen, noch einen Termin für die angekündigte Überprüfung der Richtlinie ankündigen. Dazu hat Jan Philipp heute folgendes erklärt.
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