Das Thema Störerhaftung bei WLAN wird seit langem kontrovers auf politischer Ebene diskutiert. Das „Sommer unseres Lebens“-Urteil des Bundesgerichtshofes im Mai 2010 hat zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit auf Seiten von WLAN-Betreibern geführt. Folge des Urteils war, dass viele Straßencafés aber zum Beispiel auch Hotels ihre Angebote stark eingeschränkt oder gleich komplett eingestellt haben. Kritiker des Urteils, darunter zahlreiche Juristen aus dem IT-Bereich, haben immer wieder darauf verwiesen, dass der BGH in seinem Urteil des maßgeblichen Paragraphen des Telemediengesetzes (TMG) nicht berücksichtigt hat.
Um es zum Beispiel Internetcafés zu erlauben, ihren Kunden auch weiterhin WLAN-Zugänge anzubieten, aber auch um nachbarschaftliches Engagement wie die Freifunkgemeinde zu stärken ist es nun dringend angeraten, diese Rechtsunsicherheit zu beheben. Während der deutsche Juristentag sich dafür ausgesprochen hat die BGH-Grundsätze zur Providerhaftung fortzuentwickeln und auch die Kommission ein Konsultationsverfahren zu Grundsätzen des Notice- and- take- down- Prozedere durchgeführt hat, wurde im Bundesrat gerade eine Initiative zur Begrenzung der Haftung von WLAN-Betreibern diskutiert. Ist ihre Intention zwar durchaus begrüßenswert, so ist die Initiative aus Sicht der grünen Bundestagsfraktion leider insgesamt nicht geeignet, eine solche Rechtssicherheit herzustellen.
So fordern die Initiatoren die Bundesregierung lediglich im Rahmen einer Prüfbitte auf, für Rechtsklarheit zu sorgen. Besser wäre es zweifellos gewesen, einfach selbst eine entsprechende gesetzgeberische Initiative vorzulegen. Denn: Eine Aufforderung in Richtung der Bundesregierung liegt durch einen aktuellen Beschluss der Justizministerkonferenz bereits vor – ohne dass es bisher zu einer Regelung durch die Bundesregierung gekommen ist.
Die Bundesregierung wird in dieser Initiative „zwecks Erhöhung der Rechtssicherheit und unter Einbeziehung von Zumutbarkeitskriterien“ aufgefordert, „Schutzmaßnahmen, die die Betreiber von WLAN-Netzen zur Vermeidung ihrer Verantwortlichkeit für unbefugte Nutzung durch Dritte“ zu ergreifen haben, so „zu konkretisieren, dass Betreiber bei Erfüllung dieser Anforderungen ihre WLANs ohne Haftungs- und Abmahnungsrisiken betreiben können“. Was genau unter „technischen Maßnahmen“ oder „Zumutbarkeitskriterien“ zu verstehen ist, bleibt unklar.
Durch derart schwammige Formulierungen läuft die Initiative trotz ihrer richtigen Intention letztendlich Gefahr, die Rechtsunsicherheit für private Betreiber nicht nur nicht zu verbessern, sondern eventuell sogar zu verschlechtern. Daher unterstützen wir die Initiative in der bisher vorliegenden Form nicht.
Statt nun eine Initiative vorzulegen, von der zumindest vermutet werden kann, dass sie entweder nicht in naher Zukunft umgesetzt wird und/oder, diese eventuell keinen oder einen negativen Beitrag zur Verbesserung der Rechtssicherheit leistet, erscheint es uns angeraten, lieber einen konkreten Gesetzesvorschlag vorzulegen, der eine solche rechtliche Klarstellung direkt vornimmt.
Im Juni hat der Digitale Gesellschaft e. V. einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Störerhaftung für Betreiber von öffentlichen WLANs vorgelegt. Diesen hat, nachdem die SPD einen Antrag in den Bundesrat eingebracht hat, der am morgigen Donnerstag in erster Lesung (leider nur zur Protokoll) eingebracht wird, die Fraktion Die Linke nun mit marginalen Änderungen übernommen. Netzpolitik berichtete.
Auch wenn wir die Intention beider Initiativen, sowohl des Antrags der SPD, der die Bundesregierung jedoch abermals nur auffordert, eine rechtliche Klarstellung vorzunehmen, als auch der nun durch die Linke eingereichten Gesetzesinitiative der DigiGes grundsätzlich begrüßen, haben wir uns als Grüne nach reiflicher Überlegung dafür entschieden, in Kürze einen eigenen Gesetzesvorschlag einzureichen.
Ein entsprechender Vorschlag, der eine haftungsrechtliche Gleichstellung von BürgerInnen und Gewerbetreibenden, die einen Internet-Zugang via WLan anbieten, mit kommerziellen Internetprovidern zum Gegenstand hat und das Ziel verfolgt, es privaten Nutzern, aber z.B. auch den Betreibern von Cafés und Geschäften, wie auch Freifunkern zu ermöglichen, ihre Netze anderen Personen zur Verfügung stellen zu können ohne dabei nur schwer abzuschätzende Risiken in Kauf nehmen zu müssen, werden wir in Kürze im Bundestag unterbreiten.
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