Gestern hat das Bundeskabinett den umstrittenen Gesetzentwurfs zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität verabschiedet. Dieser hatte im Vorfeld der […]
gerne möchten wir Euch zu unserem Fachgespräch einladen Fachgespräch„Brauchen wir eine digitale Agenda für das Straf- & Strafverfahrensrecht? Freiheit und […]
Seit einigen Wochen erleben wir eine Kampagne konservativer Politikerinnen und Politiker, die das Ziel verfolgt, eine Klarnamenpflicht einzuführen und das […]
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat heute entschieden (Urteil vom 26. Juli 2018 […]
Die Verbreitung von öffentlichem WLAN wird durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit durch die sogenannte „Störerhaftung“ seit langem behindert. Cafés, Hotels, Privatpersonen oder auch Freifunkinitiativen scheuen sich daher, freies WLAN anzubieten. Seit Jahren verspricht die Bundesregierung, die „Störerhaftung“ abzuschaffen und die seit 2010 bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Aber auch mit dem neuen Entwurf zum Telemediengesetz geht die Hängepartie in Sachen Störerhaftung weiter. Am kommenden Montag findet eine Anhörung von Sachverständigen hierzu im Wirtschaftsausschuss statt. Alle weiteren Informationen findet Ihr hier.
Die Verbreitung von öffentlichem WLAN wird durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit und die sogenannte „Störerhaftung“ seit langem behindert. Seit Jahren verspricht die Bundesregierung, die „Störerhaftung“ abzuschaffen und die seit 2010 bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Nachdem sechs Jahre lang überhaupt nichts passierte, legte die Bundesregierung einen Entwurf vor, der völlig an der Realität vorbei ging. Es hagelte Kritik von allen Seiten. Dann folgte ein monatelanger Streit zwischen Union und SPD und irgendwann erblickte ein neuer Entwurf für ein reformiertes Telemediengesetz (TMG) das Licht der Welt. Doch eine saubere Klarstellung die Rechtssicherheit betreffend fehlte auch in diesem Gesetzentwurf. Nachdem die neue TMG-Regelung den Bundestag vor einigen Monaten final passiert hat, lag es also erneut bei den Gerichten, für Rechtssicherheit zu sorgen. Diese gibt auch nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht. Nach der für alle überraschenden Entscheidung des EuGH stand die Frage im Raum, ob die Große Koalition nun die ganze TMG-Kiste erneut aufmacht, um ihr vor Jahren gegebenes und seitdem immer wieder erneuertes Versprechen, Rechtssicherheit herzustellen, doch noch einzuhalten. Ein schriftlich gegenüber dem Ausschuss "Digitale Agenda" gegebener Bericht der Bundesregierung gibt nun Klarheit. Hier veröffentlichen und diskutieren wir die Stellungnahme.
Hass und Hetze gegen Flüchtlinge und Muslime, Rassismus, Sexismus, Homophobie und Antisemitismus durchschwemmen Foren, soziale Netzwerke, Blogs und Kommentarspalten. Dies hat Konsequenzen im Handeln und führt zu mehr Gewalt. Das Netz befördert diese Dynamik und wirkt wie ein Brandbeschleuniger. Klick-Logiken kennen keine Menschenwürde. Gesellschaftliche Meinungsbildung kann durch gezielte Falschinformationen, durch (auch geheimdienstliche) IT-Angriffe und Hacking, aber auch den Einsatz von - auch durch intransparenten „Social Bots“ viral verbreitete - Falschmeldungen manipuliert werden. Die grüne Bundestagsfraktion hat gerade einen Beschluss „Verantwortung, Freiheit und Recht im Netz“ gefasst. Nach Vorlage unserers Papiers und einem Äußerung unserer Fraktionsvorsitzenden Katrin Göring-Eckardt, in dem sie grüne Vorschläge einer gesetzlichen Regulierung ankündigt, ist die Diskussion um die Regulierung von Social Bots derzeit durchaus virulent. Die Diskussion begrüßen wir.
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