Gestern hat das Bundeskabinett den umstrittenen Gesetzentwurfs zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität verabschiedet. Dieser hatte im Vorfeld der Verabschiedung viel Kritik hervorgerufen. Hier findet Ihr die Rede von Konstantin zu dem Gesetzesvorhaben am 18.12.2019 im Plenum des Bundestags. An dieser Stelle dokumentieren wir das gestrige Statement von Renate Künast, die das Thema innerhalb der grünen Fraktion im Deutschen Bundestag federführend verantwortet und gemeinsam mit Tabea und Konstantin bearbeitet.

Insgesamt begrüßen wir, dass der Kampf gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität nach jahrelangen Versäumnissen endlich oben auf der Agenda angekommen ist. Viel zu lange sah die Bundesregierung tatenlos zu, wie Rechtsextreme Online-Plattformen und soziale Netzwerke benutzen, um sich zu vernetzen und ihre hasserfüllte Ideologie zu verbreiten. Der hier vorgelegte Kurs zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität bedarf jedoch einer kritischen Prüfung. Trotz massiver Kritik aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und den betroffenen Verbänden und Plattformen hält die Bundesregierung daran fest, für den Kampf gegen Rechtsextremismus Freiheitsrechte zu beschneiden und Kompetenzen von Sicherheitsbehörden recht weitreichend auszubauen.

Bei der geplanten Meldepflicht für Hasskommentare an das BKA setzt der Gesetzentwurf auf eine pauschale und umfangreiche Weitergabe von Daten der Nutzerinnen und Nutzern ohne Vorliegen eines Anfangsverdachts. Gleichzeitig werden einem großen Kreis von Behörden Befugnisse zur Abfrage höchst sensibler Informationen bis hin zu Passwörtern bei einer Vielzahl von Dienstanbietern eingeräumt. So entsteht beim BKA eine riesige „Verdachtsdatei“ ohne konkrete Vorgaben zur Speicherung oder Löschung dieser Daten. Die Meldepflicht sowie Auskunftsbefugnisse müssen fest auf rechtstaatlichem Boden verankert sein. Eine pauschale Datenübermittlung ohne Anfangsverdacht sehen wir kritisch. Und es braucht klare Vorgaben für den Umgang mit den Daten beim BKA.

Der Gesetzentwurf konzentriert sich auf bestimmte Delikte beim Rechtsextremismus, bietet Betroffenen von zum Beispiel systematischer Beleidigung jedoch wenig. Für den Kampf gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität braucht es dringend auch Verbesserungen und kontinuierliche Maßnahmen im Bereich Prävention und Demokratieförderung, einen Ausbau von Beratungsangeboten, besseren Opferschutz und weitere Forschung.

Nicht zuletzt bleibt die Bundesregierung weiterhin die versprochene Evaluation des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes schuldig, was zu allem Überfluss nun parallel in zwei verschiedenen Gesetzgebungsverfahren reformiert werden soll.

Wir brauchen einen dringenden Kurswechsel zu einer Gesamtstrategie, die Hass und Hetze im Netz wirksam bekämpft, Betroffene stärkt und dabei Bürgerrechte schützt!

Tags

Comments are closed

Archive