Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat heute entschieden (Urteil vom 26. Juli 2018 […]
Kostenfrei und rechtssicher öffentliches WLAN nutzen – das ist in ganz Europa eine Selbstverständlichkeit. In ganz Europa? Nein! In Deutschland wird die Verbreitung von öffentlichem WLAN wird durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit, die sogenannte „Störerhaftung“, seit langem behindert. Nunmehr drei Regierungen unter Kanzlerin Merkel haben es nicht geschafft, eine praktikable und rechtsfeste Lösung für den unseligen Dauerbrenner der „Störerhaftung“ vorzulegen. Seit Jahren scheitert die Bundesregierung auf geradezu tragikomische Weise an dieser so dringlichen und eigentlich nicht allzu komplizierten Reform des Telemediengesetzes. Das zeigte sich in der heutigen Bundestagsdebatte zur letzten Sitzungswoche erneut und steht damit symptomatisch für die verpfuschte Leistungsbilanz der Großen Koalition im Digitalen.
Die Verbreitung von öffentlichem WLAN wird durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit durch die sogenannte „Störerhaftung“ seit langem behindert. Cafés, Hotels, Privatpersonen oder auch Freifunkinitiativen scheuen sich daher, freies WLAN anzubieten. Seit Jahren verspricht die Bundesregierung, die „Störerhaftung“ abzuschaffen und die seit 2010 bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Aber auch mit dem neuen Entwurf zum Telemediengesetz geht die Hängepartie in Sachen Störerhaftung weiter. Am kommenden Montag findet eine Anhörung von Sachverständigen hierzu im Wirtschaftsausschuss statt. Alle weiteren Informationen findet Ihr hier.
Freifunk-Initiativen leisten durch die Bereitstellung offener und kostenfreier WLAN-Zugänge einen wichtigen Beitrag zur Stärkung digitaler Teilhabe. Wir Grüne fordern daher schon lange die Anerkennung des Engagements von Freifunkerinnen und Freifunkern als gemeinnützig. Die nordrhein-westfälischen Grünen haben hierzu Anfang des Jahres eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, der mehrheitlich beschlossen wurde. Der Gesetzentwurf zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk wurde im April an den Bundestag überwiesen und muss nun von diesem verabschiedet werden. Doch wieder einmal verschleppt die GroKo: Bislang hat der Entwurf es noch nicht einmal auf die Agenda des Plenums geschafft. Nun drängt die Zeit: Wir machen Druck, dass der Gesetzentwurf es noch in der nächsten Sitzungswoche auf die Agenda schafft! Mehr dazu könnt Ihr hier nachlesen.
Kostenfrei und rechtssicher öffentliche WLANs nutzen - weltweit ist das eine verbreitete Selbstverständlichkeit, nur in Deutschland bekommen es nunmehr schon zwei Regierungen unter Kanzlerin Merkel nicht hin, eine praktikable und rechtsfeste Lösung für den unseligen Dauerbrenner der "Störerhaftung" vorzulegen. Seit Jahren scheitert die Bundesregierung auf geradezu tragikomische Weise an dieser so dringlichen und eigentlich nicht allzu komplizierten Reform des Telemediengesetzes und auch der jüngste Vorstoß aus dem Bundeswirtschaftsministerium wird daran absehbar wohl nichts ändern: Denn dieser sieht neben einigen unentschlossenen Entlastungsschritten bei der Providerhaftung mit den nun erstmals gesetzlich geplanten Netzsperren eine folgenschwere Verschlimmbesserung vor.
Die Verbreitung von öffentlichem WLAN wird durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit und die sogenannte „Störerhaftung“ seit langem behindert. Seit Jahren verspricht die Bundesregierung, die „Störerhaftung“ abzuschaffen und die seit 2010 bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Nachdem sechs Jahre lang überhaupt nichts passierte, legte die Bundesregierung einen Entwurf vor, der völlig an der Realität vorbei ging. Es hagelte Kritik von allen Seiten. Dann folgte ein monatelanger Streit zwischen Union und SPD und irgendwann erblickte ein neuer Entwurf für ein reformiertes Telemediengesetz (TMG) das Licht der Welt. Doch eine saubere Klarstellung die Rechtssicherheit betreffend fehlte auch in diesem Gesetzentwurf. Nachdem die neue TMG-Regelung den Bundestag vor einigen Monaten final passiert hat, lag es also erneut bei den Gerichten, für Rechtssicherheit zu sorgen. Diese gibt auch nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht. Nach der für alle überraschenden Entscheidung des EuGH stand die Frage im Raum, ob die Große Koalition nun die ganze TMG-Kiste erneut aufmacht, um ihr vor Jahren gegebenes und seitdem immer wieder erneuertes Versprechen, Rechtssicherheit herzustellen, doch noch einzuhalten. Ein schriftlich gegenüber dem Ausschuss "Digitale Agenda" gegebener Bericht der Bundesregierung gibt nun Klarheit. Hier veröffentlichen und diskutieren wir die Stellungnahme.
Auf ihrem Parteitag im November 2016 haben die schleswig-holsteinischen Grünen ein Wahlprogramm für die im Mai anstehende Landtagswahl (#ltwsh17) beschlossen. Schon lange ist Netzpolitik kein für sich alleine stehendes Thema mehr. Die Digitalisierung zieht sich durch alle Lebens- und Politikbereiche. Deshalb gibt es im Landtagswahlprogramm der schleswig-holsteinischen Grünen zu jedem thematischen Abschnitt einen "Digitalteil", der die digitalen Chancen und Herausforderungen des Politikbereichs beleuchtet. An dieser Stelle dokumentieren wir die Digitalpolitik des Landtagswahlprogramms.
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