Gestern hat das Bundesverwaltungsgerichtes zur Frage von Auskunftsrechten der Presse gegenüber Bundesbehörden entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Versuch des Bundes, der Presse keine Auskünfte mehr erteilen zu müssen, einen Riegel vorgeschoben. Das Gericht hat aber auch festgestellt, dass die Landespressegesetze nicht für Bundesbehörden gelten und es deshalb auf Bundesebene eine Regelungslücke gibt. Wir brauchen deshalb schnellstmöglich eine Alternative, damit diese Rechtsunsicherheit geklärt wird.
Derzeit wird die Diskussion um Bettina Wulff, die versucht, Google per Klage dazu zu bringen, bestimmte Suchergebnisse zu ihrem Namen nicht mehr anzuzeigen, mit Vehemenz geführt. Die Diskussion muss auch vor dem Hintergrund der Diskussion um die bisherigen Versäumnisse der schwarz-gelben Bundesregierung in Sachen Schutz von Persönlichkeitsrechten im Internet geführt werden. Zur derzeitigen Diskussion haben Konstantin als innen- und netzpolitischer Sprecher und Tabea als medienpolitische Sprecherin heute folgendes erklärt.
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