Derzeit wird die Diskussion um Bettina Wulff, die versucht, Google per Klage dazu zu bringen, bestimmte Suchergebnisse zu ihrem Namen nicht mehr anzuzeigen, mit Vehemenz geführt. Die Diskussion muss auch vor dem Hintergrund der Diskussion um die bisherigen Versäumnisse der schwarz-gelben Bundesregierung in Sachen Schutz von Persönlichkeitsrechten im Internet geführt werden. Zur derzeitigen Diskussion haben Konstantin als innen- und netzpolitischer Sprecher und Tabea als medienpolitische Sprecherin heute folgendes erklärt.

In demokratischen Rechtsstaaten müssen zentrale Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen grundrechtskompatibel ausgestaltet sein. Als dominierender Gatekeeper bestimmt Google heute immer stärker darüber mit, wie wir die Welt sehen. Hier braucht es weitestmögliche Neutralität in der Informationsbehandlung, wozu auch die Gewährleistung von echter Suchneutralität gehört. Diese sicherzustellen, haben wir die Bundesregierung in einem Antrag vor langem aufgefordert. Geschehen ist bislang von Seiten der Bundesregierung jedoch nichts.

Heute ist noch immer nicht klar, wann und aufgrund welcher Grundlage die Suchmaschinenbetreiber die Auto-Vervollständigung unterdrücken und wann eben nicht. Deshalb fordern wir auch weiterhin die Offenlegung der Funktionsweisen und die angelegten Kriterien, mit denen Informationen durch das Unternehmen vorgefiltert oder ausgeschlossen werden. Denn: Bei Dienstleistern mit einer solch großen Meinungsbildungsrelevanz dürfen Suchergebnisse nur nach tatsächlich objektiven und nachvollziehbaren Kriterien vorgeschlagen werden.

Die Causa Bettina Wulff verdeutlicht, dass sich die Bundesregierung endlich Gedanken darüber machen muss, wie auch im Netz ein dem presserechtlichen Gegendarstellungsanspruch vergleichbares Recht bei klar rechtswidrigen Veröffentlichungen umgesetzt werden könnte. Dabei können bestehende Vorschriften der analogen Welt nicht einfach unbesehen ins Digitale übertragen werden. Das Internet ist ein Quantensprung für die Informations- und Meinungsfreiheit, der neue und sorgfältig abwägende Lösungen verlangt. Die Bundesregierung nimmt sich auch dieser Aufgabe noch immer nicht an.

Es ist zwar gut, dass jetzt eine rechtliche Klärung im Fall von Bettina Wulff erfolgt. Es ist allerdings nicht allein neue Technik, die die Gerüchte über die ehemalige Präsidentengattin verbreitet. Vielmehr ist die Ursache eine hausgemachte. So ist Frau Wulff offenbar nicht nur Opfer eines missgünstigen CDU-Landesverbandes geworden, sondern es ist auch eine CDU-geführte Bundesregierung, die ihr den nachträglichen Schutz ihrer Rechte erschwert.

Das mittlerweile von Minister Friedrich geführte Bundesinnenministerium ignoriert seit nunmehr drei Jahren konsequent alle guten Vorschläge für einen verbesserten Schutz der Persönlichkeitsrechte im Internet. Die eigens dazu von seinem Vorgänger erdachte Rote-Linie-Gesetzgebung hat der Minister kurzerhand einstampfen lassen. Der Zeitpunkt für die Diskussionen um mehr Transparenz bei Google sowie den Schutz von Persönlichkeitsrechten im Internet ist überfällig. Diese Diskussionen müssen jetzt geführt werden.

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