Der Deutsche Bundestag vergibt seit 1993 einen Medienpreis. Die Auszeichnung wird vom Präsidenten des Deutschen Bundestages verliehen. Bis zum 30. September 2011 können sich Journalistinnen und Journalisten für den mit 5000 Euro dotierten Preis bewerben. Der eingereichte Beitrag muss nach dem 30. November 2010 erschienen sein. Es werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Benennungen durch Dritte berücksichtigt. Dem Bewerbungsschreiben sind zehn Exemplare der zur Auszeichnung vorgeschlagenen Arbeit bzw. Arbeiten und ein Lebenslauf der AutorIn beziehungsweise Lebensläufe der AutorInnen beizufügen. Die Auswahl der Preisträgerin oder des Preisträgers erfolgt durch eine unabhängige Fachjury aus sieben renommierten Journalistinnen und Journalisten.
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