Der Deutsche Bundestag vergibt seit 1993 einen Medienpreis.

Dieser würdigt

„hervorragende publizistische Arbeiten – sei es in Tages- oder Wochenzeitungen, in regionalen oder überregionalen Medien, in Printmedien, Online-Medienoder  in Rundfunk und Fernsehen -, die zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Praxis beitragen und zur Beschäftigung mit den Fragen des Parlamentarismus anregen.“

Die Auszeichnung wird vom Präsidenten des Deutschen Bundestages verliehen. Bis zum 30. September 2011 können sich Journalistinnen und Journalisten für den mit 5000 Euro dotierten Preis bewerben. Der eingereichte Beitrag muss nach dem 30. November 2010 erschienen sein. Es werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Benennungen durch Dritte berücksichtigt. Dem Bewerbungsschreiben sind zehn Exemplare der zur Auszeichnung vorgeschlagenen Arbeit bzw. Arbeiten und ein Lebenslauf der AutorIn beziehungsweise Lebensläufe der AutorInnen beizufügen. Die Auswahl der Preisträgerin oder des Preisträgers erfolgt durch eine unabhängige Fachjury aus sieben renommierten Journalistinnen und Journalisten.

Die Bewerbungen gehen an die Adresse: Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, Fachbereich WD 1, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Nachfragen sind per Telefon möglich unter der Nummer 030/ 22 73 86 30 oder per Mail an vorzimmer.wd1@bundestag.de.

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