Am heutigen 11. März 2014 debattiert das Europäische Parlament ab 15 Uhr über das Datenschutzreformpaket (Verordnung und Richtlinie), die Abstimmung über das Mandat für die Verhandlungen mit dem Ministerrat über die neue EU-Datenschutzverordnung findet dann morgen ab 12:00 Uhr statt. Die morgige Verabschiedung der EU-Datenschutzverordnung durch das Europäische Parlament zeigt erneut, wie ernst es die Abgeordneten mit einem einheitlichen und starken Datenschutzrecht für ganz Europa meinen. Gleichzeitig ist es sehr bedauerlich, dass es nicht gelungen ist, den Bürgerinnen und Bürgern bereits zur Parlamentswahl ein endgültiges Ergebnis präsentieren zu können. Hierfür trägt ausschließlich eine kleine Zahl von Regierungen der Mitgliedstaaten im Ministerrat die Verantwortung, darunter auch die Bundesregierung von Angela Merkel.
Die Datenschutzgrundverordnung der EU ist einer der Punkte, über die der Rat der Innen- und Justizminister auf seiner Sitzung heute und morgen (5./6. Dezember) diskutiert. Als Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die Datenschutzgrundverordnung hat Jan den Rat heute noch einmal aufgefordert, in Sachen Datenschutzgrundverordnung nicht länger auder Bremse zu stehen.
Die Verabschiedung des Leistungsschutzrechts ist kein Sieg für die Verlage. Auch nicht für die politischen Parteien und Fraktionen, die es wollten. Es gibt Siege, die kosten soviel, dass sie zur Niederlage werden. Und deswegen ist die Geschichte des Leistungsschutzrechts in dieser 17. Legislaturperiode Dokumentation einer brutalen Niederlage der Befürworter dieses Projekts.
Heute wurde die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch verabschiedet. Mit der heutigen Abstimmung zeigt sich: Europa hat verstanden, dass eine Rechtsdurchsetzung im Internet nur durch mehr Kooperation zu erreichen ist, nicht mit rechtsstaatlich hochbedenklichen Sperrmechanismen. Die Verpflichtung zum Löschen kinderpornografischer Inhalte im Internet ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs. Mit der Entscheidung gegen verpflichtende Internetsperren ist ein erster Schritt weg von den Sperrplänen der EU-Kommission und einiger EU-Staaten gemacht worden. Die wenigen Mitgliedstaaten, die weiter Sperrmaßnahmen ergreifen wollen, müssen nun ein verhältnismäßiges und transparentes Verfahren mit Rechtsschutzmöglichkeit einhalten.
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