Gestern wurde Ulrich Kelber vom Deutschen Bundestag zum neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gewählt. Konstantin und […]
Der Verbraucheralltag findet immer mehr online statt: Verbraucherinnen und Verbraucher kaufen online, kommunizieren über soziale Netzwerke, nutzen Bewertungsplattformen für die Auswahl von Hotels oder Vergleichsportale für die Flugbuchung, kaufen digitale Güter wie Musikdateien oder E-Books oder streamen Filme. Neben zahlreichen Vorteilen für die VerbraucherInnen lauern auch einige Risiken. Um verschiedene Aspekte des digitalen Verbraucher- und Datenschutzes zu beleuchten und diskutieren, lädt die Fraktion zur Konferenz „Verbrauchermacht in der digitalen Welt? freiheit#vernetzt#sichern“.
Seit langem setzen wir uns als Grüne dafür ein, dass die Netzneutralität als eines der Prinzipien, die den Erfolg des Internets, wie wir es heute kennen, überhaupt erst ermöglicht haben, gesetzlich festgeschrieben und gesichert wird. Die Bundesnetzagentur hat nun dazu aufgerufen, sich als Nutzerinnen und Nutzer an einer bundesweiten Messkampagne zu beteiligen, um so Verstößen auf die Spur zu kommen. Als Grüne Bundestagsfraktion fordern wir dazu auf, sich an dem Test zu beteiligen, um so ein fundierteres Bild von etwaigen Verstößen gegen das Prinzip der Netzneutralität zu bekommen.
Das Thema Störerhaftung bei WLAN wird auf politischer Ebene seit langem kontrovers diskutiert. Vor Kurzem wurde im Bundesrat eine Initiative zur Begrenzung der Haftung von WLAN-Betreibern verabschiedet. Vorher hatte die Bundesjustizministerkonferenz über die bestehenden Rechtsunsicherheit diskutiert und die Bundesjustizministerin in einer Entschließung aufgefordert, sich diesem Problem anzunehmen. Zudem liegen derzeit verschiedene Initiativen hierzu im Bundestag vor. Die Bundesjustizministerin selbst hatte angekündigt, eine Regelung vorlegen zu wollen. Geschehen ist bisher nichts. Konstantin hat noch einmal bei der Bundesregierung nachgehakt.
Am morgigen Donnerstag debattiert das Plenum des Bundestages über einen Satzungsentwurf der schwarz-gelben Bundesregierung zur Stiftung Datenschutz. Lange Zeit war unklar, ob überhaupt und wenn ja, mit welchem Organisations-, Aufgaben- sowie Finanzrahmen die Stiftung Datenschutz ausgestattet werden soll. In Antworten auf vorherige Anfragen betonte die Bundesregierung bislang u.a., Unabhängigkeit und Neutralität würden zentrale Eigenschaften der Stiftung Datenschutz sein. Die Wahrheit ist, dass die Bundesregierung bislang kein einziges, der von ihr zum Thema Datenschutz angekündigten Vorhaben tatsächlich umgesetzt hat und auch bezüglich der Stiftung, dem einstigen datenschutzrechtlichen Leuchtturmprojekt dieser Regierung, ist heute bereits klar ist, dass die Stiftung kaum mehr ist, als ein schwarz-gelber Wirtschaftstrojaner. Letztendlich besteht sogar die Gefahr, dass die Stiftung die bestehenden Datenschutzinstitutionen schwächt.
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