Zuerst das Positive: Durch den Protest gegen ACTA entsteht erstmals so etwas wie eine europäische Bürgerrechtsbewegung. Doch das Negative bleibt: Bei ACTA handelt es sich um ein multilaterales Abkommen, das internationale Standards für die Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten vorschlägt. ACTA ist ein Produkt der Hinterzimmer-Politik. Die Verhandlungen verliefen insgesamt undemokratisch und höchst intranspa­rent. Parlamente wurden in den Entstehungsprozess nicht eingebunden. Nur durch anhaltenden internationalen Protest aus Wissenschaft, NGOs und von NetzaktivistInnen konnten die strittigsten Punkte aus früheren ACTA-Entwürfen gestrichen oder zumindest relativiert werden. Es bleiben aber massive politische und rechtliche Bedenken, Unklarheiten, Intransparenz und Bewertungsprobleme. Zudem wird durch ACTA eine überfällige Modernisierung des Urheberrechts behindert. Wir sehen uns deshalb hoffentlich am kommenden Samstag auf einer der europaweit zahlreich stattfindenden Aktionen gegen ACTA. Als grüne Bundestagsfraktion bearbeiten wir das Thema ACTA seit Anfang der Legislatur. Als grüne Bundestagsfraktion werden wir uns vor der Abstimmung zu ACTA im Deutschen Bundestag noch einmal gemeinsam ausführlicher positionieren.

I. Höchst Intransparenter, undemokratischer Verhandlungsprozess
Die USA, Kanada, Australien, Japan, Marokko, Neuseeland, Südkorea, Singapur sowie die Mehrzahl der 27 EU-Mitgliedsstaaten haben das hinter verschlossenen Tü­ren, in geheimen Verhandlungen erarbeitete Abkommen gegen Produktpiraterie unterschrieben. Etablierte internationale Organisationen wie die WIPO (World Intellectual Property Organisation) und die WTO (World Trade Organisation) wurden an den Verhandlungen wie auch wichtige Schwellenländer nicht beteiligt. Dem Titel nach geht es bei ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) um „Pro­duktpiraterie und Markenpiraterie“. Im Zuge der Verhandlungen geriet aber auch der digi­tale Be­reich besonders in den Fokus. Während internationale Rechteverwerter ihre Interessen mas­siv in den Verhandlungsprozess ein­bringen konnten, blieben die Nutzerinnen und Nutzer, zivilgesellschaftliche Akteure und Nicht-Regierungsorganisationen außen vor. Die Verhandlungen verliefen insgesamt undemokratisch und höchst intranspa­rent. Die jeweiligen Textversionen wurden immer wieder als „Ver­schlussache- nur für den Dienstgebrauch“ gestempelt. Auf unsere parlamentarischen Anfragen mauerte die Bundesregierung unter Berufung auf die unter den Verhand­lungspartnern vereinbarte Vertraulichkeit. Die Öffentlichkeit sollte außen vor gehalten werden und erfuhr erst durch das wiederholte Leaken von Dokumenten, dass drasti­sche Rechtsverschär­fungen drohten. Dem Deutschen Bundestag wurden die Ent­wurfstexte erst gar nicht und dann nur in englischer Sprache als vertrauliche Doku­mente zugeleitet – in deut­scher Sprache erst, nachdem die Verhandlungen be­reits abge­schlossen waren. Das Europäische Parlament wurde ebenfalls nur unzureichend über die Verhandlun­gen in Kenntnis gesetzt. Die EU-Kommission informiert bis heute nur spärlich und nicht in allen Amtssprachen. Ein Gutachten des juristischen Dienstes des Europäi­schen Parlaments durfte nicht öffentlich diskutiert werden. So war eine effektive Prüfung und zeitige Einflussnahme durch die Parlamentarierinnen und Parlamenta­rier nicht möglich. Auch wur­den die begleitenden Verhandlungsprotokolle, ohne die eine konkrete Einschätzung der verhandelten Interessen nicht möglich ist, ebenfalls bis heute nicht veröffentlicht. Trotz der späten und nur teilweisen Einbeziehung der nationalen Parlamente, hat bis heute ein Großteil der EU-Mitgliedsstaaten das Ab­kommen unterzeichnet. Das schwarz-gelbe Bundeskabinett hat das Abkommen am 30. November 2011 eben­falls bereits durchgewunken. Die Abstimmung durch das Europäische Parlament und den Deutschen Bundestag steht nun bevor.

II.   Proteste erreichten Entschärfung
ACTA war zwischenzeitlich ein Gruselkabinett der Kontroll- und Überwachungsin­strumente zur Durchsetzung von Urheber-, Marken und Patentrechten. Durch anhal­tenden öffentlichen Protest von internationalen WissenschaftlerInnen, Nichtre­gie­rungsorganisationen und NetzaktivistInnen, zahlreichen Medienberichten und nicht zuletzt auch durch den Druck von uns Grünen wurde erreicht, dass die strittigsten Punkte aus früheren ACTA-Ent­würfen gestri­chen oder relativiert wurden:

  • Netzsperren, etwa in Form einer verpflichtenden sogenannten „Three-Strikes-Regelung“ (d.h. eine Kappung von Internetanschlüssen nach wiederholten Ur­heberrechtsverstößen) wurden verworfen,
  • eine weitreichende Haftung für Internetserviceprovider wurde auf allgemeine Grundsätze reduziert.
  • Die Regelungen zur Offenlegung der Daten von InternetnutzerInnen sind für Ver­tragsstaaten nicht zwingend, allerdings optional.
  • Vertragsstaaten müssen ihren Zollbehörden keine Befugnis zur Durchsuchung des persönlichen Gepäcks von Reisenden oder ihrer persönlichen elektroni­schen Geräte einräumen. Sie können nach nationalem Recht – müssen aber nicht – kleine Mengen von Waren ohne gewerblichen Charakter bei persönlichem Gepäck von Rei­senden ausnehmen.
  • Patentverletzungen sind aus dem Bereich von ACTA heraus genommen worden. Der Schutz von Markenrechten kann aber Auswirkungen auf die Versor­gung von Entwicklungsländern mit Generika haben, wenn diese unter geschützten Marken vertrieben werden. Für Deutschland fordert ACTA keine Verschärfungen im Strafrecht – für andere Staaten jedoch möglicherweise schon.

III.   Aber: Es bleiben massive politische und rechtliche Bedenken, Unklar­hei­ten, Intransparenz und Bewertungsprobleme

Modernisierung des Urheberrechts wird durch ACTA möglicherweise behindert
Wir erkennen an, dass gerade im Be­reich der Produktpiraterie, auch aus Sicherheitsgründen für die Verbraucherinnen und Ver­braucher, eine effektive internationale Kontrolle und auch Verfolgung notwendig ist. Aber die Diskussion um die Modernisierung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter ist derzeit noch in vollem Gange und wird auch von der Europäischen Kommission in­tensiv verfolgt. Unklar ist: Welche Möglichkeiten verbaut ACTA, das Strafrecht im Ur­heberrecht gegenüber privaten Internetnutzern zurechtzudrängen oder die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums innovativ und ausgleichend zu organisieren? Diese Fragen wurden im ACTA-Prozess viel zu wenig beachtet. Wir befürchten, dass das reformbedürftige Urheberrecht zementiert werden kann. ACTA zeigt insgesamt eine Entwicklung bei der Rechtsdurchsetzung auf, die für uns Grüne unverhältnismäßig und potenziell grundrechtsgefährdend ist. In einer Zeit, da die Veränderungen und Potentiale der Digitalen Revolution nach einer progressiven und gestaltenden Politik verlangen, atmet ACTA zu sehr die Luft von Repression und nicht von neuen, alternativen Wegen. Einen Weg, der immer stärker auf Verfolgung setzt und die bestehende Urheberrechtspolitik der vergangenen Jahrzehnte gegen notwendige Veränderungen zu zementieren versucht, wollen wir nicht einschlagen. Wir Grüne streiten für eine andere Politik. ACTA steht in seinem Geist der Kontrolle und Verfolgung unseren Vorstellungen eines modernen Urheberrechts und dessen Durchsetzung diametral entgegen.

Geist des Abkommens orientiert auf Verschärfung von Durchsetzungsmecha­nismen zur Rettung alter Geschäftsmodelle
Auch wenn viele Regelungen nicht verpflichtend sind, wird die Art und Weise der Umsetzung in die nationalen Rechte und in praktische Maßnahmen geprägt sein von der Grundhaltung einer einseitigen Stärkung der Durchsetzung des Schutzes imma­terieller Güter, die auch den Geheimverhandlungen zu ACTA zugrunde lag. Die alleinige Fokussie­rung auf rein repressive Modelle des Urheberrechtsschutzes, wie sie in einigen Ver­tragsstaaten bereits existieren oder ange­dacht werden, würde durch ACTA weiter präjudiziert werden. So wird durch die Aufnahme von „Kann-Bestimmungen“ tenden­ziell durchaus eine Erwartungshaltung an die Vertragsstaaten adressiert, bei ih­ren nationalen Umsetzungsregelungen und Maßnahmen letztlich doch zu Rechtsver­schärfungen zu grei­fen. Das zeigen ausdrückliche Erwähnungen, etwa zur Weiter­gabe von Daten verdächtigter Nutzerinnen und Nutzer durch Provider an Rechtein­haber, auch ohne Richtervorbehalt, oder zur Förderung von Kooperationen der Wirt­schaft zur Bekämpfung von Rechteverletzungen, was eine Un­terstützung von privat­rechtlich entwickelten Netzsperren bei Urheberrechtsverletzungen ein­schließen könnte. Darüber hinaus gibt es eine grundsätzliche Verpflichtung auf die Einführung von Regelungen  gegen die Umgehung von technischen Schutzvor­keh­rungen (Digital Rights Management, DRM) und entsprechenden Programmen, wo es diese noch nicht gibt. Hiermit werden einseitig die Interessen von Rechteinhabern an der Steuerung des Zugangs zu Inhalten unterstützt, ohne verpflichtenden Blick auf Bagatellausnahmen, Verbrau­cherschutzinteressen oder das Allgemeinwohl, wie dies im EU-Recht und deutschen Urheberrecht – wenn auch nicht im ausreichenden Maße – vorgesehen ist. Statt alte Geschäftsmodelle repressiv abzusichern, sollte lieber nach neuen Lösun­gen gesucht werden. Wir wollen ein modernes Urheberrecht, das auf „Vergütung statt Verfolgung“ setzt. Wir Grüne streiten bei der Reform und Modernisierung des Urhe­berrechts für einen fairen Interessenausgleich zwischen UrheberInnen, Verwert­erIn­nen sowie den Interessen der NutzerInnen und der Allgemeinheit. Wir wollen ge­meinsam mit allen Beteiligten neue Wege erarbeiten, um unser Ziel „Vergütung statt Verfolgung“ zu erreichen. ACTA würden diesen Weg verstellen, es manifestiert einen anti­quierten, überholten und am Ende auch erfolglosen Politikansatz und verweigert sich einer Debatte über die Zukunft des internationalen Urheberrechts.

Massive Grundrechtsbedenken nicht ausgeräumt – Folgenabschätzung fehlt
Weiterhin steht die Verletzung von Grundrechten der EU-Grundrechtecharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch das Abkommen im Raum. So könnte das Datenschutzgrundrecht durch mangelnde Standards verletzt sein. Das endgültige Abkommen verwendet teils sehr vage und abstrakte Formulie­rungen. Was damit wirklich gemeint und beabsichtigt ist, erschließt sich ohne die begleitenden Verhandlungspro­tokolle nicht. Diese Protokolle sind aber bislang nicht zugänglich. Über Teilbereiche hinaus gibt es keine valide und vollständige Folgenabschätzung, die die Auswirkungen dieses Abkommens umfassend beleuchtet. Welche Auswir­kungen haben die möglichen Kon­trollen an der Grenze, auf die sich alle Mitglied­staaten verpflichten? Wie werden Private auf Reisen tatsächlich betroffen – wie niedrigschwellig kann der Verdacht sein, um Smartphones, Laptops und andere Ge­räte auf möglicherweise illegal bezogene Musikdateien und Filme zu durch­stöbern, zu beschlagnahmen oder Inhalte und Geräte zu beseitigen? Ist die anlasslose Durchsuchung von Laptops, Mobiltelefonen und MP3-Playern durch Grenz- und Zoll­behör­den ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss wirklich wirksam ausgeschlossen? Wie ist es, gerade auch in anderen Ländern, um Verfahren zur Feststellung einer Rechtsverlet­zung und effektiven Rechtsschutz bestellt? Wichtig ist die Frage zu klären, ob durch die ACTA-Regelungen die Versorgung von Entwicklungs- und Schwellenländern mit wichtigen Medikamenten unverhältnismäßig eingeschränkt wird.

Wir sagen Nein zu ACTA
Sowohl der gezielt intransparente Verhand­lungsprozess als auch der hinter ver­schlossenen Türen ausgehandelte Inhalt des Abkommens hat das Vertrauen in die Ausgewogenheit und Allgemeinwohlorientierung des Ergebnisses unmöglich ge­macht. Angesichts massiver politischer und rechtlicher Bedenken, zahlreichen Unklar­heiten sowie großen Informationsdefiziten ist das ACTA-Abkommen für uns nicht zustimmungsfähig. Wir werden das Abkommen, das ohne eine umfassende Folgen­abschätzung, ohne eine Überprüfung durch den Europäischen Ge­richtshof und einen breiten Beteiligungsprozess im Ratifizierungsverfahren auf den Weg ge­bracht werden soll, ablehnen. Bei internationalen Verhandlungen – sei es zu Handelsabkommen, Abkommen über das Strafrecht, die Internationale Zusammenarbeit oder anderen wichtigen Bereichen – darf die demokratisch nötige Transparenz nicht durch pau­schale Vertraulichkeitsvereinbarungen untergraben werden – Parlament und Öffent­lichkeit müssen umfassende Informationsrechte erhalten. Die Beschränkung auf Ja/Nein-Entscheidungen im späteren Ratifizierungsprozess mit seinen politischen Zwängen entspricht nicht modernen Ansprüchen an demokratische Legitimation.

IV.   Unsere Forderungen:

  • Die progressive Fortentwicklung des Urheberrechts muss endlich angegangen werden und darf durch ACTA nicht ausgeschlossen werden – keine völker­rechtliche Zementierung des Zivil- und Strafrechts, die urheber­rechtlichen Reformen entgegenstehen könnte, insb. im nichtkommer­ziellen Be­reich
  • Sofortige vollumfängliche Veröffentlichung der Verhandlungsprotokolle
  • Umfassende Folgenabschätzung unter Einbeziehung der Interessen der Zivilge­sellschaft vorlegen (EU-Kommission, Bundesregierung)
  • Überprüfung der Grundrechtsaspekte des Abkommens durch den Europäi­schen Gerichtshof (EuGH)
  • Weitere Demokratisierung internationaler Verhandlungen

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