Das umstrittene Abkommen soll die Weitergabe von europäischen Bankdaten an die US-Behörden regeln. Datenschützern geht dieser Datentransfer jedoch zu weit, denn für die Bürgerinnen und Bürger besteht nach wie vor große Rechtsunsicherheit. Die Daten unterliegen nach der Weitergabe laut Entwurf voraussichtlich dem amerikanischem Datenschutzrecht, welches weitaus geringeren Rechs- und auch Datenschutz für die Betroffenen vorsieht. Auch eine unabhängige Datenschutzaufsicht sehen Kritiker als notwendige Voraussetzung für einen verantwortungsbewussten Umgang mit den sensiblen Daten.

Offiziell sollen die Daten zur Fahndung nach mutmaßlichen Terroristen dienen. Jedoch äußerte selbst das Bundeskriminalamt Zweifel an der Effektivität dieser Maßnahmen. Die Neufassung der Kommission hat die zahlreichenden Forderungen nach Stärkung der Transparenz, Kontrolle und des Datenschutzes nicht im Sinne der europäischen Parlamentarier berücksichtigt. Diese kündigen daher erneuten Widerstand gegen das Abkommen an. “Noch immer sollen zahlreiche Bankdaten vollkommen unverdächtiger Personen an die US-Behörden weitergeleitet werden,“ so Jan Philipp Albrecht, Abgeordneter des EU-Parlaments. „Dabei hatte das EU-Parlament in seinen Resolutionen mehrfach deutlich gemacht, dass eine solche Paketdatenweitergabe mit dem europäischen Recht nicht in Einklang zu bringen ist. Die nun geplante Überprüfung der Transferanfragen durch die europäische Polizeibehörde Europol ist bei weitem nicht ausreichend. Es muss vielmehr eine unabhängige Justizbehörde über die Weitergabe im Einzelfall entscheiden.“

SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) meint ein Verfahren um internationale Finanztransaktionen abzuwickeln. Die beteiligten Geld- und Finanzdienstleister regeln durch eine gemeinschaftliche Genossenschaft mit Sitz in Belgien die Organisation des Telekommunikationsnetzes zwischen den Mitgliedern. Das SWIFTNet vereinfacht durch einen gemeinsamen Standard die Interaktionen zwischen den Transaktionspartnern. Durch den Aufbau eines Datenverarbeitungszentrums in der Schweiz hatten die US-Behörden seit Ende 2009 nur noch eingeschränkten Zugriff auf die zuvor in den USA verarbeiteten Daten und wollen den Zugang nun durch ein Abkommen regeln.

Der Streit um das SWIFT-Abkommen geht somit in die nächste Runde. Das aus dem Vertrag von Lissabon gestärkt hervorgegangene EU-Parlament weigert sich die Vorlage der Kommission hinzunehmen. Vieles kann nun nicht mehr am EU-Parlament vorbei beschlossen werden – und daran wird sich die Kommission in Zukunft wohl erst noch gewöhnen müssen.

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