Zur Vorstellung des neuen Abkommens zum Transfer von SWIFT-Bankdaten an die US-Behörden durch EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström erklärt der Grüne Innenexperte im EU-Parlament, Jan Philipp Albrecht:

„Das vor seinem Abschluss stehende neue SWIFT-Abkommen hat erhebliche Schwächen. Noch immer sollen zahlreiche Bankdaten vollkommen unverdächtiger Personen an die US-Behörden weitergeleitet werden. Dabei hatte das EU-Parlament in seinen Resolutionen mehrfach deutlich gemacht, dass eine solche Paketdatenweitergabe mit dem europäischen Recht nicht in Einklang zu bringen ist. Die nun geplante Überprüfung der Transferanfragen durch die europäische Polizeibehörde Europol ist bei weitem nicht ausreichend. Es muss vielmehr eine unabhängige Justizbehörde über die Weitergabe im Einzelfall entscheiden. Ob sie will oder nicht, die EU-Kommission wird an den Verhandlungstisch zurückkehren müssen, wenn sie keine erneute Ablehnung des Abkommens im EU-Parlament riskieren will.

Es ist zudem unverzichtbar für die Zustimmung des Parlaments, dass im Abkommen eine rechtsverbindliche Befristung eingesetzt wird. Das von Justizkommissarin Viviane Reding geplante generelle Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA, in dem verbindliche Standards für den transatlantischen Informationsaustausch festgelegt werden sollen, wird es nur durch eine Verknüpfung mit dem SWIFT-Abkommen geben. Das EU-Parlament darf sich hier nicht linken lassen! Ohne eine Klausel, die das SWIFT-Abkommen außer Kraft setzt, wenn nicht in absehbarer Zeit auch das Datenschutzabkommen verhandelt wird, kann eine Zustimmung nicht erfolgen. Sowohl die Kollegen im Parlament als auch die Bundesregierung im Rat sind nun aufgefordert, die EU-Kommission zu Nachverhandlungen zu drängen. Nur so ist ein Dilemma abwendbar.“

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