Anlässlich der Konferenz der Datenschutzbeauftragten am 18. März 2010 wurde ein Eckpunktepapier verabschiedet, in dem eine Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes gefordert wird. Seit dem 03 Juni 2010 ist der Forderungskatalog auch für die Öffentlichkeit einsehbar. Für die angeregten Anpassungen des Datenschutzrechts besteht dringender Bedarf. Bürgerinnen und Bürger werfen an vielen Stellen „Datenschatten“ und das Verhalten wird immer öfter beobachtet, registriert und bewertet – Datenverarbeitung ist in vielen Bereichen unseres Alltags allgegenwärtig. Für eine menschenwürdige Informationsgesellschaft ist ein starker, wehrhafter und transparenter Datenschutz unerlässlich.

Daher fordern die Datenschutzbeauftraten des Bundes und der Länder den Gesetzgeber dazu auf, das Bundesdatenschutzgesetz zu überarbeiten. Verbindliche und sanktionsbewehrte Mindeststandards für alle Formen der Datenverarbeitung sollen geschaffen werden. Zusätzlich wird gefordert, dass Profilbildung zukünftig verboten wird. Aber auch ein technikneutraler Ansatz sei notwendig, um einfache, flexible und praxistaugliche gesetzliche Bedingungen auch für die Zukunft zu schaffen. Insbesondere im Bereich des Betroffenenrechts besteht dringender Aufholbedarf. Auskunftsansprüche sollten daher erleichtert werden und die Freiwilligkeit der Zustimmung zur Verarbeitung der eigenen Daten müsse in den Vordergrund gerückt werden. Anonyme Kommunikation sollte – auch im Internet – gewährleistet werden und durch internationale Vereinbarungen abgesichert werden. Freiwillige Auditverfahren und verbindliche Datenschutzkonzepte könnten den Datenschutz stärker in die datenverarbeitenden Instanzen einbinden. Die Struktur der zuständigen Institutionen soll überarbeitet werden. Denn die Datenschutzaufsicht kann nur als rechlich, organisatorisch und finanziell unabhängige Kontrollinstanz ihren stetig wachsenden Aufgaben gerecht werden. Daher sollten in Zukunft die kontrollierten Stellen stärker in den Prozess eingebunden werden.

Datenschutz ist nur mit ausreichenden Sanktinsmöglichkeiten wehrhaft und durchsetzbar. Einfach strukturierte Haftungsansprüche und pauschale Schadensersatzansprüche sowie eine klare Zuweisung der Verfolgungskompetenz zu den Datenschutzbehörden sei daher unabdingbar. Aber auch die grundlegende Form des Datenschutzrechts soll anwenderfreundlich gestaltet werden. Denn verständliche und auch für den Laien lesbare Datenschutzgesetze stärken die Rechte der Betroffenen und schaffen Transparenz.

Die Informationstechnik und zunehmende Möglichkeiten der Datenverarbeitung haben die Gesellschaft grundlegend verändert. Daher erscheint es sinnvoll – und sogar unerlässlich -, dass ein Datenschutzrecht mit der Zeit geht und sich neuen Herausforderungen stellt. Ziel müsse es daher sein, die „Betroffenen als Grundrechtsträger wieder in den Mittelpunkt zu rücken.

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