Anbei einige kurze Anmerkungen zu dem heute erschienenem Artikel von golem: „FDP verhindert Debatte im Bundestagsausschuss“ , der sich in weiteren Teilen auf eine gemeinsame Pressemitteilung von Tabea Rössner, medienpolitische Sprecherin, und Konstantin von Notz, netzpolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, bezieht.

In der Tat wurde von der Koalition (nicht ausschließlich der FDP!) eine Debatte über Netzsperren im Bundestag erneut verhindert. Nicht hundertprozentig zutreffend ist jedoch die Tatsache, dass es hier in erster Linie um eine Diskussion des Richtlinienvorschlag der EU ging, wie es in dem Artikel steht. Vielmehr standen – neben einem grünen Antrag mit dem Titel „Keine Vorratsdatenspeicherung über den Umweg Europa“ die Gesetzesentwürfe aller Oppositionsfraktionen zum Zugangserschwerungsgesetz, bzw. Teile davon, nämlich den Internetsperren, auf der Tagesordnung des Ausschusses (Punkt 3a-3c).

Die Absetzung sämtlicher innerhalb der Koalitionsfraktionen strittiger Punkte wurde ganz offensichtlich betrieben, um den während der letzten Plenardebatte zu dem Thema Netzsperren mehr als offensichtlich gewordenen Dissens innerhalb der Koalition nicht noch einmal vor der Sommerpause thematisieren zu müssen. Gleiches gilt für die Vorratsdatenspeicherung. Bei beiden Vorhaben gibt es erhebliche Kämpfe innerhalb der Koalition, was die Zuständigkeit und das weitere Vorgehen angeht.

Dass die Absetzung ausgerechnet durch einen liberalen Ausschussvorsitzenden geschehen ist, verwundert umso mehr. Zumal die FDP es war, die bereits vor wenigen Tagen die Absetzung der grünen Subsidiaritätsrüge zum Richtlinienvorschlag von Malmstöm von der Tagesordnung im Rechtsausschuss beantragt hatte, wodurch die von der EU vorgegebenen achtwöchige Frist nicht eingehalten werden konnte.

Die Absetzung verwundert aber auch aus einem anderen Grund: Während es in „normalen“ Ausschüssen im parlamentarischen Alltag durchaus schon einmal vorkommt, dass mehrere TOPs von der Tagesordnung genommen werden, ist dies in Unterausschüssen eigentlich alles andere als Usus, da Unterausschüssen explizit Themen überwiesen werden, um diese dort ausführlich debattieren zu können.

Die Absetzung hat sich seit längerem angekündigt. Die Oppositionsfraktionen haben sich für den Fall der tatsächlichen Absetzung das Recht vorbehalten, eine Anhörung zu den Gesetzesentwürfen durchzuführen. Diese „Drohkulisse“ zieht in der Regel, da es die Koalitionsfraktionen um jeden Preis vermeiden wollen, dass dem Thema im Rahmen einer Anhörung noch breiterer Raum eingeräumt wird. Offensichtlich glaubten die Koalitionsfraktionen jedoch nicht daran, dass die Opposition tatsächlich von diesem Recht Gebrauch machen könnte, wobei man sich jedoch getäuscht hat: Heute haben Grüne, SPD und Linke gemeinsam eine solche Anhörung beantragt.

Die Anhörung bietet nun also Gelegenheit, dem Thema breiten Raum einzuräumen und die Frage nach der verfassungsrechtlichen Beurteilung des Vorgehen des Koalition, ein durch den Bundestag ordentlich verabschiedetes und vom Bundespräsidenten erlassenes Gesetz per Ministererlass auszusetzen, detailliert zu beleuchten.

Durch ihr neuerliches Vorgehen hat sich die Koalition demnach keinen Gefallen getan.

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