Die Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” hat auf der Sitzung am 13. September 2010 beschlossen, am 4. Oktober 2010 eine öffentliche Anhörung zum Thema “Netzneutralität” durchzuführen.

Für diese Anhörung können die einzelnen Fraktionen im Vorfeld der Anhörung Fragen an die eingeladenen Sachverständigen, die im übrigen Konsensverfahren bestimmt werden, richten.

Die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis’90/Die Grünen haben zu dieser Anhörung einen gemeinsamen Fragenkatalog eingereicht, den wir an dieser Stelle dokumentieren:

  1. Welche Transparenzregeln sind denkbar, damit Verbraucher tatsächlich in die Lage versetzt werden können, zu erkennen, ob ein Provider diskriminierungsfreies Internet anbietet? Ist in diesem Zusammenhang der Begriff der Netzneutralität auch auf Endgeräte und proprietäre Dienste anwendbar?
  2. Sehen Sie den Zugang zu einem gleichberechtigten, nicht-diskriminierenden Internet als Versorgungsleistung, vergleichbar mit der Versorgung mit Strom oder Wasser?
  3. In den Diskussionen ist oft von differenzierter/undifferenzierter bzw. Netzneutralität erster/Netzneutralität zweiter Ordnung die Rede. Wie definieren Sie den Unterschied zwischen beiden? Welche Form von Netzneutralität stellt für Sie den besten Kompromiss zwischen zivilgesellschaftlichen Interessen an einem lebenswerten Netz und technischen Möglichkeiten dar? Welche negativen Auswirkungen hat die vertikale Integration von Netzzugang, Diensten und Inhalten auf Zivilgesellschaften?
  4. Mit welchen Auswirkungen müssten Nutzerinnen und Nutzer, Entwicklerinnen und Entwickler und Anbieter von Inhalten und Diensten bei Aufgabe des Prinzips der Netzneutralität rechnen? Wie stehen Sie zu den Plänen von Telekommunikationsunternehmen, eine Priorisierung von Datenpaketen im Rahmen von „Next Generation Networks“ (NGN) diskriminierend, d.h. gegen Zahlung eines Aufpreises anzubieten?
  5. Auf welcher Ebene kommen welche Technologien des Netzwerkmanagements bei Carriern, Content-Providern und Access-Providern zum Einsatz? Was sind heute die Gründe, wenn Netzwerk-Traffic bei den Providern mitgeschnitten wird?
  6. Welche bestehenden und zukünftig geplanten Techniken im Netzwerkmanagement stellen für Sie einen Verstoß gegen die Netzneutralität dar? Sind einige davon unabdingbar, um einen reibungslosen Netzbetrieb zu gewährleisten? Wenn ja, um welche handelt es sich ihrer Meinung nach? Was sind heutige die Gründe, wenn Netzwerk-Traffic bei den Providern mitgeschnitten wird?
  7. Wie beurteilen Sie die Vorhersagen, dass das Wachstum des Datenvolumens im Internet eine Priorisierung bestimmter zeitkritischer Dienste erfordert? Bietet der Ausbau der Glasfasernetze Ihrer Meinung nach genügend Kapazitäten, um per „Overprovisioning“ reibungslosen Netzwerkverkehr zu ermöglichen? Welche Rolle muss Netzneutralität für den mobilen, funkbasierten Internetzugang spielen? Sehen Sie Unterschiede zwischen den sog. „wired networks“ und den „wireless networks“? Was folgt aus diesen Unterschieden für die Netzneutralität?
  8. Welche Formen staatlicher und überstaatlicher Regulierung halten Sie für sinnvoll, um die Netzneutralität dauerhaft zu gewährleisten? Wie lässt sich Netzneutralität als Grundprinzip des Internets aufrecht erhalten und durchsetzen? Lassen sich die Regulierungsmechanismen, die sich im Falle von DSL auf vorhandene Anlagen dominierender Netzbetreiber bezogen, auf den Aufbau einer landesweiten Glasfaser-Infrastruktur übertragen?

Über Kritik, Anregungen und Stellungnahmen zu den von uns eingereichten Fragen freuen wir uns! Auch im Forum der Enquete-Kommission könnt Ihr Euch zum Thema der Netzneutralität einbringen.

Warum sollte ich mich im Forum beteiligen?
Es ist vorgesehen, dass auch die Fragen von Nutzerinnen und Nutzern (im Enquete-Jargon wird gerne vom „18. Sachverständigen“ gesprochen) während der Anhörung aufgegriffen und den ExpertInnen zur Beantwortung vorgelegt werden. Vor diesem Hintergrund ist es sicher sinnvoll, Fragen, die Eurer Meinung nach in den von den Fraktionen bisher eingereichten Fragenkatalogen nicht ausreichend berücksichtigt sind, einzureichen.

Wie geht es nach der Anhörung weiter?
Nach der Anhörung wird die Projektgruppe Netzneutralität der Enquete-Kommission, eine der ersten drei eingesetzten Arbeitsgruppen erste Textvorschläge erarbeiten und diese dann später zur Abstimmung in die Enquete geben.

Was tut sich gerade auf europäischer Ebene?
Gleichzeitig hat auch die Europäische Kommission am 30. Juni 2010 im Rahmen ihrer Europa 2020 Stratgie einen Konsultationsprozess angestoßen. Die Konsultation wird in einen Bericht über die Netzneutralität einfließen, den die Kommission bis zum Jahresende vorzulegen gedenkt. Alle Interessenten – Anbieter von Diensten und Inhalten, Verbraucher, Unternehmen und Forscher – sind nun aufgefordert, sich bis 30. September 2010 zu äußern. Ein offenes und neutrales Internet stellt nach Meinung der Kommission die Grundlage für die Verwirklichung vieler Ziele der Digitalen Agenda für Europa (IP/10/581) dar.

UPDATE:

Mittlerweile haben alle Fraktionen ihre Sachverständigen für die öffentliche Anhörung zum Thema „Netzneutralität“ – Kapazitätsengpässe, Differenzierung, Netzwerkmanagement benannt:

Bogk, Andreas (CCC)
von Bomhard, Sebastian (Spacenet AG)
Curran, Thomas Aidan (Deutsche Telekom AG)
Donnerhacke, Lutz (IKS GmbH)
Lüke, Falk (Verbraucherzentrale Bundesverband)
Mois, Tim (SIPGate GmbH)
Schäfer, Udo (Alcatel-Lucent AG)
Schlauri, Dr. Simon (Privatdozent Universität Zürich, Rechtsanwalt)
Schmid, Dr. Tobias (Mediengruppe RTL Deutschland)
Summa, Harald A. (DE-CIX Management GmbH)

Category
Tags

Comments are closed

Archive