Am Sonntag, den 14. November 2010, fand in der Stadthalle von Mülheim der Landesparteirat der Grünen in NRW statt. Dort ging es unter anderem auch um den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Der Parteirat fasste einen Beschluss mit dem Titel „Zielführender Jugendschutz statt unüberlegter Gesetze“, der sich für einen „adäquaten Umgang mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)“ ausspricht.

Jugendschutz, so der Beschluss, habe die Aufgabe, „die Rechte und Chancen von Kindern und Jugendlichen auf eine gesunde Entwicklung zu sichern und ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern.“ Das Internet stelle den Jugendschutz vor neue Herausforderungen. Diese solle der Jugendmedienschutz-Staatsvertrags lösen.

Der Vertragsentwurf enthalte jedoch „erhebliche Mängel“. Er leide unter anderem unter unklaren Bestimmungen einer rechtlich einwandfreien Einstufung der Inhalte, welche für NichtjuristInnen „schwierig bis unmöglich“ sei. Insgesamt scheitere der Staatsvertrag an der Realität. Die vorgestellten Regelungen bewiesen vielfach, „dass die ErstellerInnen des Gesetzentwurfes die neuen Medien nicht verstanden“ hätten.

Die Grünen, so der Beschluss, stünden für eine konstruktive Politik, die Bürgerrechte und Jugendliche ernst nimmt – ohne Populismus und Aktionismus. Der vorliegende JMStV verfehle nicht nur das gesetzte Ziel eines Jugendschutz, er schade diesem sogar.

Die Grünen in Nordrhein-Westfalen hätten die Chance, „für effektiven Jugendschutz im Internet ohne die beschriebenen Nebenwirkungen einzutreten“. Aus diesem Grund fordere der Landesparteirat die Landtagsfraktion auf, die Anhörung zum JMStV im Hinblick auf die o.g. Kritikpunkte auszuwerten und die Ergebnisse bei der Entscheidung über das Abstimmungsverhalten der Landtagsfraktion zu berücksichtigen. Der Landesparteirat hält den JMStV „für nicht zustimmungsfähig“ und empfiehlt der Landtagsfraktion, dementsprechend „dem Staatsvertrag nicht zuzustimmen.“

Darüber hinaus wird die Landtagsfraktion aufgefordert, „verbindliche Mechanismen zu schaffen“, welche „für die Vorbereitung zukünftiger netzpolitischer Entscheidungen wie z.B. der zeitnahen Grundüberarbeitung des Kinder- und Jugendschutzes im Netz die frühzeitige Einbeziehung der Netzgemeinde in einem dialogischen Verfahren“ sicherstellen.

Außerdem müsse das Ziel eines verstärkten Austauschs „zwischen PolitikerInnen für Kinder und Jugend sowie Netzpolitikern“ verfolgt werden. Nur wenn beide Kompetenzen vereint werden würden, sei „ein effektiver Jugendschutz auch in den neuen Medien“ möglich. Andernfalls drohe die Gefahr weiterer Gesetze „mit gefährlichen und nicht beabsichtigten Nebenwirkungen“.

Hier der komplette Beschluss.

Hier die Videoaufzeichnung der Debatte zum JMStV während des Parteirats.

Einen Gastbeitrag der Landesarbeitsgemeinschaft Medien von Bündnis 90/Die Grünen NRW, der die Anhörung zum JMStV im Landtag von NRW zusammenfasst, findet ihr im Blog der Grünen NRW.

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