In den USA hat die amerikanische Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) vergangene Woche beschlossen, einen Universaldienst für Breitband einzuführen. Die USA zeigen damit als Land, das nicht gerade für einen planwirtschaftlichen Marktansatz verschrien ist,  den Deutschen den Weg. Die FDP, namentlich die Abgeordnete Claudia Bögel, hat uns hierzulande vorgeworfen, wir würden mit unserer Forderung nach einem Universaldienst für Breitband „sozusagen eine sozialistische Zwangsversorgung vollziehen“. Im Ergebnis hat die Koalition letzte Woche eine Gesetzesänderung  verhindert, die ein Recht auf Breitband für alle ermöglicht hätte. Denn sie ist der Ansicht, dass der Markt diese Probleme alleine beseitigen werde.
Mit dem Beschluss der FCC haben die Menschen in den USA einen Anspruch auf 3 Mbit/s im Download. Dieser soll weitgehend durch Funkverbindungen erbracht werden. Wir Grüne haben im Rahmen des TKGs gefordert, einen Universaldienst von 6 Mbit/s festzulegen. Dieser würde über einen Unternehmensfonds finanziert werden, müsste technologieneutral ausgestaltet sein und würde alle drei Jahre angepasst. Denn als Universaldienst kann auf Grundlage des Europarechts immer das festgeschrieben werden, was die Mehrheit der Bevölkerung bereits nutzt.
Hier noch einmal unsere dazugehörigen Parlamentarischen Initiativen: Unser Entschließungsantrag zum Telekommunikationsgesetz und unser Änderungsantrag zum Breitband.

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