Auf den Seiten von „The Europaean“ wird derzeit eine Debatte über „Regulierung und Anarchie im Internet“ geführt. Hieran habe ich mich mit einem Gastbeitrag, den wir an dieser Stelle crossposten, beteiligt. Hier gelang Ihr direkt zum Beitrag auf den Seiten von „The European“.

Von wegen Anarchie. Verbrechen, die via Netz begangen werden, haben eine hohe Aufklärungsquote. Statt Law-&-Order-Rhetorik vom „rechtsfreien Raum“  brauchen wir jetzt den digitalen Schutz von Bürgerrechten.

Der Begriff Anarchie stammt aus dem Altgriechischen und wird laut Wikipedia am ehesten mit „Herrschaftslosigkeit“ übersetzt. Einen Zustand der Herrschaftslosigkeit im Netz zu postulieren, war bisher das Alleinstellungsmerkmal von – meist konservativen – Politikerinnen und Politikern, die damit offenbarten, wie wenig sie sich bislang mit dem Netz als elementarem Bestandteil unserer modernen Informationsgesellschaft beschäftigt haben. In diesem Zusammenhang wurde oftmals die – an Unterkomplexität kaum zu überbietende – Phrase vom Internet als „rechtsfreier Raum“ gedroschen.

Von wegen Anarchie
Die Mär vom „rechtsfreien Raum Internet“ ist nicht nur abgedroschen, sondern längst widerlegt. So weisen Straftaten, die mit dem „Tatmittel Internet“ (Bezeichnung in der jährlichen „Polizeilichen Kriminalitätsstatistik“, kurz PKS) begangen werden, regelmäßig eine weitaus höhere Aufklärungsquote auf, als dies bei anderen Straftaten der Fall ist – übrigens völlig unabhängig von der Möglichkeit der Strafverfolgungsbehörden, auf gespeicherte Vorratsdaten zurückgreifen zu können oder nicht.

Unabhängig von dieser Gegenüberstellung haben sich die immer wieder bemühten Digital-Analog-Vergleiche regelmäßig als wenig zielführend erwiesen. So sprechen wir auch nicht von einem „Tatmittel Telefon“, dem „Tatmittel Brief“ oder dem „Tatmittel Schienennetz“, wenn wir andere Kommunikationsnetze oder Infrastrukturen erwähnen – auch wenn mit deren Zuhilfenahme zweifellos ebenfalls Straftaten begangen werden.

Bleibt die Frage: Warum trifft man trotz des Umstandes, dass Straftaten mit Bezug zum Internet heute effektiv aufgeklärt werden, weiterhin auf die Annahme, dass „Anarchie im Netz“ vorherrsche? Fehlt es schlicht an der Kenntnis des Umstands, dass das Internet, wie wir es heute kennen, durch Staaten, durch nationale und internationale Regulierungsbehörden, durch NGOs sowie durch staatliche und zivilgesellschaftliche Internet-Governance-Strukturen auf vielfältige Weise reguliert wird?

Reale und virtuelle Welt sind untrennbar
Vielleicht liegt es aber auch daran, dass konservative und auch so mancher sozialdemokratische Law-&-Order-Politiker die eigene politische Agenda – die schon immer in der Offlinewelt durchgesetzt werden sollte – nun in der Onlinewelt durchsetzen will? Eine solche Trennung zwischen „realer“ und „virtueller“ Welt ist heute jedoch überhaupt nicht mehr möglich. Wir sind ständig und überall online. Vor diesem Hintergrund ist die These, in der „virtuellen“ Welt müsse man doch bezüglich des Grundrechtsschutzes „fünf auch mal gerade sein lassen“, brandgefährlich.

Denn gerade weil das Internet kein Raum der Anarchie ist, gelten auch hier die Bürgerrechte in vollem Umfang. Die Totalüberwachung des Kommunikationsverhaltens eines Menschen im Netz ist heute die totale Überwachung seines Lebens, die mit unserer Verfassung schlicht nicht in Einklang zu bringen ist. Einer solchen Überwachung müssen sich all diejenigen, die sich dem Schutz unserer, über Jahrhunderte erkämpften, elementaren Bürgerrechte verpflichtet fühlen, entschieden entgegenstellen und entsprechenden Ansinnen eine klare Absage erteilen – im Realen genauso wie im Virtuellen!

Wir müssen uns auch verstärkt mit der Frage auseinandersetzen, wie wir mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen den Freiheitsraum, den unsere Bürger- und Menschenrechte garantieren, auch im Internet gewährleisten, ob nun bei der anonymen Kommunikation, der Weiterentwicklung eines überholten Urheberrechts oder der Stärkung der digitalen Verbraucherrechte.

von Konstantin von Notz
28.11.2011

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