Am gestrigen Donnerstagabend standen gleich mehrere innen- und netzpolitische Punkte auf der Tagesordnung des Plenums (pdf 180 KB). Zu nennen wären hier vor allem eine Debatte zur aktuellen Diskussion um die Netzneutralität, eine Debatte zu dem von uns Grünen vorgelegten Antrag für eine verbesserte Kontrolle des Exports von Überwachungs- und Zensursoftware an autoritäre Staaten, eine Debatte zur Informationsfreiheit und Transparenz und einer von der SPD hierzu vorgelegten Initiative sowie eine Debatte zur Zusammenarbeit der Justiz und Polizei in der EU.
Bis auf die Debatte zum Tagesordnungspunkt „Informationsfreiheit und Transparenz“ wurden alle sonstigen Reden „zu Protokoll“ gegeben, was vor allem dadurch begründet ist, dass den Oppositionsparteien in den letzten Sitzungswochen dieser Legislatur nur noch ein sehr begrenztes Kontingent an Debattenplätzen zur Verfügung steht. Gestern hatten wir bereits das Video zu meiner Rede zur Informationsfreiheit verbloggt. An dieser Stelle dokumentieren wir meine Protokollreden. Wie immer gilt: Über Eure Kritik und Rückmeldungen freue ich mich. Die Reden der anderen Fraktionen könnt Ihr im Protokoll der 240. Sitzung des Bundestags am 16.05.2013 (pdf) nachlesen. Als erstes hier meine Rede zur Notwendigkeit, die Netzneutralität endlich gesetzlich festzuschreiben.
Protokollrede Dr. Konstantin v. Notz (Bündnis 90/Die Grünen) TOP 48 Netzneutralität
Sehr geehrter Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,das Prinzip der Netzneutralität und die gleichberechtigte Übertragung von Daten war Garant der bisherigen, demokratischen Entwicklung des Internets und ist elementar für dessen Zukunft. Die Frage, wie man die Netzneutralität sichert, ist eine der Schlüsselfragen der digitalen Gesellschaftspolitik. Die von uns als grüner Bundestagsfraktion seit langem erhobene Forderung, die Netzneutralität gesetzlich festzuschreiben, um so ein „Zwei-Klassen-Internet“, in dem die Daten desjenigen bevorzugt werden, der mehr zahlen kann, zu verhindern, muss, das haben die Entwicklungen der letzten Wochen noch einmal deutlich gezeigt, endlich umgesetzt werden.
Anlässlich der anhaltenden Diskussion um die neuen Datentarife der Telekom und einen damit einhergehenden Verstoß gegen das Prinzip der Netzneutralität wurde offenbar, dass Sie, meine Damen und Herren von CDU/CSU und FDP, in diesem netz-aber eben auch gesellschaftspolitisch hochrelevantem Bereich gänzlich gescheitert sind. Ich sag es mit aller Deutlichkeit: Ihr, nur durch eine völlig falsch verstandene Wirtschaftsnähe zu erklärender, Laissez-faire-Ansatz ist in den letzten Wochen krachend gescheitert. Das hat nun ausgerechnet ein Unternehmen verdeutlicht, dessen Hauptanteilseigner der Bund ist.
Im Bereich der Netzneutralität stehen sie, meine Damen von CDU/CSU und FDP, wie auch hinsichtlich zahlreicher anderer netz- und innenpolitischer Kernprojekte dieser Legislatur, heute vor einem Scherbenhaufen. Wer es bislang noch nicht wusste, dem haben sie dieser Tage final vor Augen geführt, dass Sie mit den Herausforderungen des digitalen Wandels massiv überfordert sind. Es ist ein schwarz-gelbes Armutszeugnis, dass nun Verbraucherzentralen, Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur die Hausaufgaben machen, die sie nicht im Stande waren, abzuliefern.
Es ja nicht so, als hätte sich dieses Hohe Haus nicht intensiv mit den Fragestellungen rund um das Thema Netzneutralität beschäftigt. Im Gegenteil: Kaum ein Thema hat die lange netzpolitische Agenda, mit der wir uns gemeinsam in dieser Legislatur beschäftigt haben, dermaßen dominiert wie die Frage der Netzneutralität. Nicht ohne Grund war die Projektgruppe Netzneutralität eine der ersten, die die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ am Anfang der Legislatur eingerichtet hat.
Seit Anfang der Legislatur hat sich deutlich gezeigt: Die Vorstellungen in diesem Haus über den Stellenwert der Netzneutralität und ihre Bedeutung für die Zukunft eines freien und demokratischen Netzes gehen zwischen Koalition und Opposition weit auseinander. Dies zeichnete sich bereits in der Projektgruppe zur Netzneutralität der Enquete-Kommission, in der es, anders als dies in anderen Projektgruppen der Fall war, große Differenzen zwischen den einzelnen Fraktionen gab, ab. Auf gemeinsame Handlungsempfehlungen konnten sich die Mitglieder der Projektgruppe nicht einigen.
Der Druck, die Netzneutralität abzuschaffen, nimmt seit Jahren zu: Viele Telekommunikationsfirmen, das hat eine Studie, die die europäischen Regulierer erst vor Kurzem vorgelegt haben, noch einmal deutlich gemacht, verstoßen heute schon gegen das Prinzip eines freien und offenen Internets und der Netzneutralität. Die vollständige Blockade und das bewusste Verlangsamen von Peer-to-Peer-Verkehr (P2P) sowie von Internet-Telefonie via Voice over IP (VoIP) sind heute schon weit verbreitet – vor allem im Bereich des Mobilfunks. Um entsprechende Sperrungen vorzunehmen, greifen die Provider, auch das hat die Studie gerade noch einmal belegt, auch auf durchaus umstrittene Techniken wie die „Deep Packet Inspection” (DPI) zurück.
Die Diskussion um die Wahrung der Netzneutralität und darüber, ob es einer gesetzlichen Festschreibung bedarf, wird seit langem, sowohl auf bundes- wie auf europäischer Ebene intensiv geführt. So hatte die für die Digitale Agenda zuständige EU-Kommissarin Kroes die nun vorgelegte Studie vor mehr als einem Jahr in Auftrag gegeben und begleitend einen Konsultationsprozess gestartet, um den Bedarf an weiteren – auch gesetzgeberischen – Handlungen auszuloten.
Als Grüne kämpfen wir seit langem für eine echte Netzneutralität – sowohl auf deutscher wie auf europäischer Ebene. Die steigende Zahl der Meldungen bei http://respectmynet.eu hatte schon vor langem gezeigt, dass sich Probleme hinsichtlich der diskriminierungsfreien Übertragung von Daten und Inhalten derzeit vervielfachen. Neben dem Gremium der europäischen Telekommunikations-Regulierer hatte auch die Europäische Kommission dazu aufgerufen, zur Diskriminierungsfreiheit im Internet Stellung zu beziehen und sich an der Konsultation zu beteiligen. Wir haben uns an dem Konsultationsprozess beteiligt und dem Generaldirektorat Informationsgesellschaft der Europäischen Kommission die beiden in dieser Legislatur von meiner Fraktion vorgelegten Initiativen zur Netzneutralität (BT-Drucksache 17/3688 und 17/7526) zugesandt und auf die aus unserer Sicht zunehmende Gefährdung der Netzneutralität hingewiesen.
Wir haben es begrüßt, dass sich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments im November 2011 mit großer Mehrheit in einer Entschließung zur Netzneutralität für die Wahrung dieses grundlegenden Prinzips, das den Erfolg des Internets erst ermöglich hat, ausgesprochen haben. In der Entschließung hatten die Abgeordneten die Kommission aufgefordert, sich stärker als bisher für die Durchsetzung des Prinzips der Netzneutralität einzusetzen.
Als grüne Bundestagsfraktion haben wir Sie, meine Damen und Herren der schwarz-gelben Koalition, nicht nur in der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“, sondern auch mit unserem Antrag „Gegen das Zwei-Klassen-Internet – Netzneutralität in Europa dauerhaft gewährleisten”, den wir bereits im November 2010 hier vorgelegt haben, schon vor langer Zeit aufgefordert, sich – auch auf europäischer Ebene – für eine gesetzliche Regelung zur Festschreibung der Netzneutralität einzusetzen. Im Vorfeld der Debatte um die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hatten wir Übersetzungen der niederländischen, belgischen und französischen Gesetzesentwürfe anfertigen lassen, um Ihnen zu zeigen, wie eine mögliche Regulierung aussehen könnte. Wir haben versucht Ihnen zu verdeutlichen, dass es hier eben nicht ausreicht, allein auf die Kräfte des freien Marktes zu vertrauen. Was Andere zu erkennen im Stande waren, verstehen sie bis heute nicht.
Unsere Warnungen haben Sie immer in den Wind geschossen und eine gesetzliche Regelung der Netzneutralität stets abgelehnt. Im Zuge der Novelle des Telekommunikationsgesetzes bot sich erneut die Chance für eine gesetzliche Regelung. Auch diese Chance haben CDU/CSU und FDP verstreichen lassen. Stattdessen haben Sie, meine Damen und Herren der Koalition, eine Regelung vorgelegt, für die Sie – berechtigterweise – nur Spott ernteten. Auch damals hatten wir Ihnen konkrete Vorschläge unterbreitet, wie eine Regelung, die in der Lage ist, die Netzneutralität tatsächlich abzusichern, aussehen könnte – diesmal sogar in Form eines Gesetzesentwurfs. Statt unsere Forderung aufzunehmen, haben Sie eine absolut halbgare Lösung vorgelegt. Das rächt sich heute.
Bislang hieß es von Seiten der Bundesregierung immer, dass bisher keine Verstöße gegen das Prinzip der Netzneutralität festgestellt werden konnten. Die Frage, warum Sie unbedingt erst abwarten wollten, bis bei der Netzneutralität das Kind endgültig in den Brunnen gefallen ist, um erst dann zu handeln, können Sie bis heute nicht beantworten. Diese Vorgehensweise ist und bleibt mir schleierhaft – gerade vor dem Hintergrund ihrer Argumentation, dass es doch angeblich keine Verstöße gibt. Fakt ist: Auch in diesem Bereich haben Sie eine gesetzliche Klarstellung gescheut wie der Teufel das Weihwasser. Dabei hätten Ihnen doch spätestens die Diskussionen, die wir in der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ geführt haben, zeigen müssen, dass es in diesem für unsere moderne Wissens- und Informationsgesellschaft so elementaren Bereich mit sogenannten Selbstverpflichtungen, mit denen Sie im Übrigen auch im Bereich des Datenschutzes fulminant gescheitert sind, eben nicht getan ist. Dass ausgerechnet diejenigen, die jahrelang ganz vorne im Bremserhäuschen saßen, nun versuchen ihr Scheitern durch das Verfassen öffentlicher Briefe zu kaschieren, ist an Peinlichkeit kaum zu überbieten.
Meine Damen und Herren der Koalition, eine gesetzliche Regelung zur Netzneutralität, das haben die Entwicklungen der letzten Wochen und Monate gezeigt, ist mehr als überfällig. Dadurch, dass Sie sich, trotz mehrfacher Aufforderung von Seiten der Opposition aber auch der Zivilgesellschaft, bis heute weigern Ihr Scheitern einzugestehen, zeigen Sie nur, dass Sie bis heute nicht verstanden haben, wie wichtig die für unsere moderne Wissens- und Informationsgesellschaft und die weitere Entwicklung eines freien und offenen Internets so elementare Netzneutralität ist.
Wir fordern Sie, auch wenn die Zeit bis zum Ende der Legislatur mittlerweile sehr knapp ist, als Opposition und Seite an Seite mit über 80 europäischen Verbraucher- und Bürgerrechtsorganisationen noch einmal dazu auf, endlich eine gesetzliche Regelung zur Netzneutralität vorzulegen und so eines, wenn nicht das grundlegende Prinzip, das den Erfolg des Netzes, wie wir es heute kennen, erst ermöglicht hat, abzusichern.
Vielen Dank!
Auch heise hat bereits über den gestrigen „Schlagabtausch zur Netzneutralität im Bundestag“ berichtet.
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