Nur ein Tag, nachdem sich die Bundesregierung mal wieder für die ja ziemlich magere Erfolgsbilanz ihrer Digitale Agenda vor allem selbst feierte, wurde es im Bundestag konkret - und schnell stellte sich wieder die großkoalitionäre Tristesse im Digitalen ein. Zwar mag das "Dritte Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes" technisch klingen, doch damit werden in Deutschland zentrale EU-Vorgaben für digitale Verbraucherrechte und Wettbewerbsregeln angewandt, die viele im leidgeplagten Verbraucheralltag gut gebrauchen könnten: Von Zero-Rating, Roaming und nicht gewünschten Extraposten auf der Telefonrechnung über nicht eingehaltene Breitbandzusagen bis zu Scherereien bei den bis dato intransparenten Vertrags- und Entschädigungskonditionen. Leider verwässerte die Bundesregierung die EU-Vorlage - während wir konkrete Vorschläge für starke Verbraucher- und Aufsichtsrechte vorlegen.
Am 7. November 2016 fand eine öffentlich Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages zur Reform zum Gesetzentwurf der Großen Koalition zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) statt. Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung bezieht sich ausschließlich auf die EU Verordnung bezüglich der dort genannten Sanktionen, geht aus unserer Sicht aber - vor allem aus verbraucherschutzpolitischer Initiative - bei Weitem nicht weit genug. In einem vorherigen Blogpost hatten wir euch alle wichtigen Informationen zusammengefasst. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video der Anhörung.
Das Bundeskabinett hat am 3. August 2016 den Entwurf für ein TKG-Änderungsgesetz beschlossen, mit dem im Wesentlichen die Vorgaben der – von uns Grünen immer wieder als lückenhaft kritisierten - EU-Verordnung zur Netzneutralität und zum Roaming umgesetzt werden sollen. Diese ist zwar nicht umsetzungspflichtig, doch werden zahlreiche Kompetenzen (im Wesentlichen Monitoring und Rechtsdurchsetzung) auf die nationalen Aufsichtsbehörden übertragen, während es den Mitgliedsstaaten auferlegt wird, wirksame Sanktionen für Verstöße gegen die Bestimmungen der - häufig unklaren - Verordnung festzulegen. Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung bezieht sich ausschließlich auf diese Sanktionen, geht aus unserer Sicht aber - vor allem aus verbraucherschutzpolitischer Initiative - bei Weitem nicht weit genug. Statt wirksame Sanktionen für Verstöße gegen die Bestimmungen der Verordnung einzuführen, führt der Entwurf der Bundesregierung unzureichende Sanktionen für Verstöße gegen Teilbereiche der Verordnung ein. Ein effektiver Schutz vor dem endgültigen Ausverkauf der Netzneutralität sieht wahrlich anders aus. Einen solchen hat die Bundesregierung immer wieder versprochen und steht hier in der Pflicht. Als Grüne werden wir die Ergebnisse der heutigen Anhörung im Wirtschaftsausschusses aufgreifen und eine eigene Initiative vorlegen, in der wir konkrete Vorschläge für eine effektive Absicherung der Netzneutralität und zur Sicherung und Stärkung der Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher machen.
Am gestrigen Donnerstagabend standen gleich mehrere innen- und netzpolitische Punkte auf der Tagesordnung des Plenums des Bundestags. An dieser Stelle dokumentieren wir die einzelnen Protokollreden Konstantins. Den Anfang macht die Rede über die Notwendigkeit der gesetzlichen Absicherung der Netzneutralität, die vor allem auch vor dem Hintergrund der aktuellen Pläne der Telekom geführt wurde. Über Eure Rückmeldungen freuen wir uns.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bestandsdatenzugriff (pdf) wurde in der letzten Sitzungswoche des Bundestages gegen unseren Widerstand verabschiedet. Der Gesetzentwurf liegt jetzt im Bundesrat und kann dort theoretisch noch aufgehalten werden, was allerdings angesichts der Zustimmung der SPD nicht wahrscheinlich ist. An dieser Stelle dokumentieren wir noch einmal die Kritikpunkte, die wir an dem jetzigen Gesetzentwurf haben und mahnen dringende Nachbesserungen im Sinne des Grundrechtsschutzes der Bürgerinnen und Bürger an.
Statt der vom Bundesverfassungsgericht verlangten Einschränkung verschärft die Bundesregierung die Sicherheitsgesetze und weitet die Befugnisse aus. Damit schreitet der auch im IT-Sicherheitsgesetzentwurf angelegte, scheibchenweise Ausbau des BKA zum Bundes-FBI unter Schwarz-Gelb voran. Die Vorgehensweise der Koalition belegt einmal mehr ihre Ignoranz gegenüber dem Datenschutz. Den Preis dafür zahlen die Bürgerinnen und Bürger, mit der Beschränkung ihrer grundrechtlich verbürgten Rechte. Dass die SPD dieses Spiel mitspielt, ist aus unserer Sicht unverständlich.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung will derzeit das Telekommunikationsgesetz (TKG) dahingehend verschärfen, den Strafverfolgungsbehörden weitgehende Befugnisse einzuräumen. Der Entwurf der Bundesregierung stieß auf vielfältige Kritik. Am 31. Januar 2013 fand die erste Lesung des von der schwarz-gelben Bunderegierung eingebrachten Gesetzesentwurfs im Bundestag statt. In seiner Protokollrede kritisierte Konstantin das Vorgehen der schwarz-gelben Bundesregierung und der Regierungskoalition im Bundestag, legte die Position der Grünen dar und setzte sich auch für eine intensive Beratung der Fachausschüsse des Bundestages zu dem umstrittenen Vorhaben eingesetzt. Am kommenden Montag findet nun eine öffentliche Anhörung des federführenden Innenausschusses statt.
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