Die im Vergleich zum Vorjahr noch einmal erheblich angestiegenen Zahl der Abfragen von Bankdaten durch Finanzämter und Sozialbehörden wirft zahlreiche Fragen auf. Die Abfragen, das hat die Vergangenheit gezeigt, beruhen oftmals auf einer unklaren Begründungslage und variieren von Bundesland zu Bundesland stark . Es steht der Verdacht im Raum, dass die derzeitige Abfragepraxis nicht den Vorgaben des höchsten deutschen Gerichtes entspricht. Der Bundesregierung ist das Problem seit langem bekannt, gehandelt hat sie nicht. Die Bundesregierung muss der ausufernden Abfrage sensibler Informationen der Bürgerinnen und Bürger ein Ende machen. Sie muss prüfen, ob es gesetzlicher Klarstellungen bedarf.
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