Die im Vergleich zum Vorjahr noch einmal erheblich angestiegenen Zahl der Abfragen von Bankdaten durch Finanzämter und Sozialbehörden wirft zahlreiche Fragen auf. Die Abfragen, das hat die Vergangenheit gezeigt, beruhen oftmals auf einer unklaren Begründungslage und variieren von Bundesland zu Bundesland stark .

Es steht der Verdacht im Raum, dass die derzeitige Abfragepraxis nicht den Vorgaben des höchsten deutschen Gerichtes entspricht. Das höchste deutsche Gericht hat entsprechende Abfragen nur für eng beschränkte Ausnahmefälle zugelassen. Nach der Einführung hat es zunächst jährlich weniger als 9000 Abfragen gegeben. Seitdem ist die Zahl um mehrere hundert Prozent gestiegen. Aus der Anwendung als Ausnahme ist heute unbedachte Praxis geworden.

Nachdem bereits die schwarz-gelbe Bundesregierung nicht gewillt war, der ungehemmten Abfragepraxis und der seit Jahren rasant steigenden Zahlen entsprechender Abfragen Einhalt zu gebieten, will scheinbar auch die Große Koalition noch immer nicht einschreiten.

Obwohl man vollmundig angekündigt hat, in dieser Legislaturperiode einen Schwerpunkt im Bereich des Daten- und Verbraucherschutzes setzen zu wollen, ducken sich die neuen Großkoalitionäre wie bei so vielen anderen Baustellen im Bereich des Datenschutzes auch hier weg.

Die Bundesregierung muss der ausufernden Abfrage sensibler Informationen der Bürgerinnen und Bürger ein Ende machen. Sie muss prüfen, ob es gesetzlicher Klarstellungen bedarf, wofür vieles spricht, oder bereits eine verbesserte Begründungspflicht und eine Harmonisierung der Abfragepraxis durch die Länder ausreicht, um die Anzahl der Abfragen nachhaltig zu verringern.

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