Die heutige Anordnung des Generalbundesanwalts, die Ermittlungen zum Oktoberfest-Attentat von 1980 wieder aufzunehmen, haben Konstantin und Hans-Christian Ströbele, Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium, ausdrücklich begrüßt. Die Wiederaufnahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt war überfällig. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Wissen um die Verbindungen des Attentäters zu mehreren rechtsextremistischen Gruppierungen war schon vor den Erkenntnissen der NSU-Mordserie nicht nachvollziehbar.
Soeben ist der 27. Parteitag der CDU zu Ende gegangen. Unter anderem beschlossen die Delegierten auch einen Antrag des Bundesvorstandes zur Inneren Sicherheit. Der Beschluss D 2: Mit einem starken Staat für Freiheit und Sicherheit (PDF) ist nicht nur hoch widersprüchlich, er zeigt, dass die Union die Auseinandersetzung mit AFD, Pegida und Co., wer mit der populistischerer Law and Order-Politik rechtsaußen am meisten punktet, gewillt ist aufnehmen. Durch ihr zutiefst ideologisches Festhalten an der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung stellt sie alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht. Statt den durch Edward Snowden aufgedeckten größten Überwachungs- und Geheimdienstskandal aller Zeiten aufzuklären und notwendige Konsequenzen zu ziehen, nimmt sich die Union den US-amerikanischen Geheimdienst NSA offenbar zum Vorbild und will zukünftig auch verschlüsselte Kommunikation überwachen.
Das Prinzip der Netzneutralität war nicht nur grundlegend für die bisherige, offene Entwicklung des Internets, es ist zugleich von entscheidender Bedeutung für dessen zukünftige demokratische und wirtschaftliche Innovationskraft. Durch das Infragestellen des Prinzips der Netzneutralität gefährdet die Bundesregierung die innovations- und demokratiefördernde Wirkung des Internets nachhaltig. Da sie selbst kein Geld in die Hand nehmen will, verdealt sie die Netzneutralität gegen die Zusage der Unternehmen, den ländlichen Raum mit breitbandigem Internet zu versorgen. In einem Gastbeitrag, den Konstantin für medienpolitik.net verfasst habe, fordert er die Bundesregierung auf, ihre jüngsten Überlegungen schleunigst ad acta zu legen und sich sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene entschlossen für die Wahrung der Netzneutralität einzusetzen.
Gestern fand die erste Debatte zu dem gemeinsamen Gesetzentwurf von Linken und Grünen zu einem Aufhebungsgesetz zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage statt. Damit wollen wir das nachweislich sinnlose Leistungsschutzrecht wieder rückgängig machen. Die Debatte ging leider aufgrund der Fülle der Tagesordnung zu Protokoll. Hier könnt Ihr die Rede von Tabea Rößner für die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN dazu lesen. Der Gesetzentwurf geht nun in die Ausschüsse. Bei der abschließenden Lesung versprechen wir aber, dass diese Debatte definitiv nicht zu Protokoll gehen wird, auch wenn wir dafür tief in der Nacht reden müssen.
Die Bundesregierung will das Prinzip der Netzneutralität aufgeben und künftig sogenannte „Spezialdienste“ zulassen. Die Netzneutralität ist seit Jahren bedroht. Statt sie endlich gesetzlich abzusichern, hat sich die schwarz-rote Bundesregierung nun offenbar entschlossen, die Netzneutralität zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu opfern. Das ist bitter. Die Netzneutralität war und ist Garant für die Innovationskraft des Netzes. Wir fordern die Bundesregierung auf, von ihren unausgegorenen Plänen umgehend Abstand zu nehmen.
Die gestrige, denkwürdige Anhörung des Ausschusses "Digitale Agenda" zu den geplanten Reformen des Urheberrechts auf deutscher und europäischer Ebene sowie zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage war eine einzige, zweistündige Ohrfeige für die seit Jahren in diesem Bereich untätigen Bundesregierungen unter Angela Merkel. Auch durch die Regierungsbeteiligung der SPD, die in den letzten Jahren, zum Beispiel im Rahmen der Arbeit der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“, die sich in einer eigens eingerichteten Projektgruppe intensiv mit allen urheberrechtlichen Fragen beschäftigt und zahlreiche Handlungsempfehlungen vorgelegt hat, selbst immer wieder weitreichende Reformen angemahnt hatte, scheint sich hieran leider nichts zu ändern. Die Geduld derjenigen, die seit Jahren Reformen anmahnen, scheint zusehends zu schwinden. An dieser Stelle dokumentieren wir, für alle, die selbst nicht live dabei sein konnten, das Video der gestrigen Anhörung.
Der 1. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum internationalen Überwachungsskandal („NSA-UA“) hört am heutigen Tag ab 10 Uhr in zunächst öffentlicher Sitzung zwei weitere hochspannende Zeugen. Der erste Zeuge Herr L. war BND-Projektleiter für das Projekt „Eikonal“, den umstrittenen Datenabgriff des BND an Glasfaserkabeln in Frankfurt/Main zur Weiterleitung an den US-Partnerdienst NSA. Als zweiten Zeugen wird der Ausschuss Kai-Uwe Ricke vernehmen. Kai-Uwe Ricke war Chef der Deutschen Telekom von 2002 bis Ende 2006. Die Vorgänge um das umstrittene Projekt Eikonal fielen in diesen Zeitraum.
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