Vor dem informellen Treffen der Innen- und Justizminister in Riga am 29. und 30. Januar 2015

Nach den Anschlägen von Paris kreist die Debatte um Antiterrormaßnahmen. Welche Maßnahmen sind sinnvoll? Welche eher Symbolpolitik, die zwar Sicherheit vortäuscht, aber ihr Versprechen nicht erfüllt und unsere Freiheit aufs Spiel setzt?

Hätten die Anschläge von Paris verhindert werden können? Die Täter waren Polizei und Sicherheitsbehörden bekannt und wurden überwacht, aber offenbar wurde den Informationen nicht ausreichend nachgegangen. Zudem wurden Informationen nicht schnell und rechtzeitig zwischen den Behörden der EU-Länder ausgetauscht. Hierfür fehlen oft die Mittel für gemeinsame Ermittlungsteams und genügend Beamte, die den Haufen an Daten auswerten und den Informationen nachgehen können. Auch in den vorhergehenden verübten oder vereitelten Anschlägen in Ottawa, Toulouse, Boston und Detroit waren vorhandene Verdachtsmomente nicht schnell genug und grenzübergreifend verfolgt worden. Auch bei den aufgedeckten Planungen der so genannten Sauerlandgruppe hatte es Anlässe gegeben, die gezielte Überwachungen erlaubt hätten. Dennoch: Selbst mit einer Ausbesserung der Defizite kann es keine hundertprozentige Sicherheit geben. Eine bessere anlassbezogene und grenzübergreifende Polizeiarbeit wäre allerdings geeignet, die reale Sicherheitssituation deutlich zu verbessern – anders als mit den derzeit diskutierten Maßnahmen umfassender anlassloser Datenspeicherungen über vollkommen unverdächtige und zum größten Teil irrelevante Personen.

Brauchen wir jetzt die Vorratsdatenspeicherung, um Anschläge verhindern zu können? In Frankreich gibt es die zwölfmonatige anlasslose Vorratsdatenspeicherung bereits seit einigen Jahren. Dennoch konnte sie die Anschläge von Paris nicht verhindern. Auch die Suche nach den Hintermännern scheint nicht erfolgreicher zu verlaufen. Alle Täter waren bekannt und bereits zahlreiche Informationen über sie in Datenbanken festgehalten. Es wäre somit bereits ohne eine anlasslose Speicherung in solchen Fällen die Möglichkeit gegeben, auf die persönlichen Daten dieser Personen zuzugreifen und sie im Rahmen von Ermittlungen zu speichern. Aber die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten, also ohne konkreten Verdacht, darf kein Instrument sein, um potenzielle Mörder aufzuspüren und Attacken zu verhindern. Die Speicherung von Kommunikationsdaten Verdächtiger bei begründetem Verdacht und nach richterlicher Anordnung gehört in Deutschland bereits zur Ermittlungspraxis. Der Ruf nach Einführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ist ein Reflex und Symbolpolitik auf Kosten der Freiheitsrechte.

Aber brauchen wir die Vorratsdatenspeicherung, um im Nachhinein besser aufklären zu können? Es ist vollkommen klar, dass eine anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten im Nachhinein mehr Informationen für Ermittlungstätigkeiten bietet. Allerdings stellt sich hier die Frage, in wieweit dies verhältnismäßig ist bzw. wo wir die Grenze einer freiheitlichen Rechtsordnung ziehen. Bereits werden Forderungen laut, dass auch Zugtickets, Mautdaten und sogar die Videomitschnitte aus dem öffentlichen Raum auf Vorrat gespeichert werde sollen, um den Strafverfolgungsbehörden zu Verfügung zu stehen. Ohne eine Eingrenzung auf konkrete Verdachtsmomente würde dies den direkten Weg in die Überwachungsgesellschaft nach dem Vorbild Chinas bedeuten. Dass dies nicht der richtige Weg sein kann, haben die Gerichte in Karlsruhe, Luxemburg und Straßburg einhellig klargestellt. Stattdessen müssen dort, wo Risikohinweise oder Verdachtsmomente auftreten, Daten für spätere Ermittlungen gesammelt werden. Dies wäre aber eine anlassbezogene Datenspeicherung, für die ein Rechtsrahmen schon heute besteht. Sollte es dort Lücken geben, müssen diese geschlossen werden.

Kann die anlasslose Speicherung von Fluggastdaten (so genannte Passenger Name Records, PNR) helfen, um Terror zu bekämpfen? In allen Fällen terroristischer Anschläge in der jüngsten Vergangenheit waren die Täter bereits in Reisedatenbanken als Gefährder markiert. Die Speicherung von Fluggastdaten ohne Verdacht, also anlasslos, schafft in diesen Fällen keinen großen Mehrwert. Wenn etwa die Wiedereinreise eines bekannten Gefährders von den Grenzbehörden eines Schengen-Staates nicht zügig an die Polizei- und Sicherheitsbehörden der anderen Staaten (insbesondere der Herkunftstaaten solcher Personen) weitergegeben werden bzw. diesen dort nicht angemessen nachgegangen wird, dann wird auch eine zusätzliche Erhebung der Fluggastdaten keine Änderung der Lage herbeiführen. Aber die anlasslose PNR-Datensammlung, vom Essenswunsch über Reiserouten bis zu Handynummer und Kreditkartennummer, stellt alle Flugreisenden unter Generalverdacht. Die Europäische Kommission hat die Kosten für die EU-Fluggastdatensammlung auf rund 500 Millionen Euro geschätzt. Dieses Geld fehlt dann bei Personal und Ausstattung von Polizei und Sicherheitsbehörden sowie bei Präventionsprogrammen. Hier müsste aber der Fokus liegen.

Welche Maßnahmen sind geeignet, um Anschläge zu verhindern? Sinnvoll wäre eine besser ausgestattete Polizei, das gilt für Frankreich wie für Deutschland und anderswo. Wir brauchen einen besseren und schnelleren Informationsaustausch zwischen Polizei und Sicherheitsbehörden sowie gemeinsame Schulungen und Ermittlungen über Ländergrenzen hinweg. Wir brauchen eine Polizei, die da präsent ist, wo sich fundamentalistische Ansichten entwickeln und zu kriminellen Aktionen hochschaukeln. Radikalisierung vollzieht sich in vielen Fällen über persönliche Kontakte. Hier sind der Aufbau von Kontakten in die Szene und Polizei vor Ort gefragt. Es braucht Personal, das in der Lage ist, die zahlreichen Informationen über Gefährder einzuschätzen und im richtigen Moment weitere anlassbezogene Überwachungsmaßnahmen zu ergreifen.

Was können wir tun, damit Menschen nicht zu Terroristen werden? Die Attentäter von Paris wurden wie viele andere im Gefängnis radikalisiert. Die Wachsamkeit in Gefängnissen und Resozialisierungsprogrammen muss erhöht werden, um zu verhindern, dass Straftäter zu gewaltbereiten Fundamentalisten werden. Dazu braucht es aber eine andere Prioritätensetzung sprich: mehr Geld und Personal für solche Programme. Arbeitslosigkeit und ein Leben mit schlechter Ausbildung und ohne Perspektive sind nicht die direkte Ursache für einen Tod als vermeintlicher Märtyrer, aber sie schaffen ein Klima, in dem im schlimmsten Fall ein unendlicher Hass wachsen kann. Gerade die soziale Arbeit ist von großer Bedeutung für den Erfolg beim Kampf gegen Radikalisierung. Sicherheit durch Prävention ist langwierig, aber eine effektivere Antwort als reine Symbolpolitik.

Brauchen wir eine Europäische Gefährderdatei? Der verbesserte Austausch zwischen Polizei und Sicherheitsbehörden ist eine sinnvolle Maßnahme, um Gefährder frühzeitig aufzuspüren und länderübergreifend zu verfolgen. Dazu können auch eine EU-weite Gefährderdatei und ein schneller Austausch von Risikohinweisen gehören. Bisher blockieren die EU-Innenminister Versuche, gemeinsame Regeln für die Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden im Bereich der „nationalen Sicherheit“ zu schaffen. In eine engere Zusammenarbeit und die Entscheidung über eine Europäische Gefährderdatei muss das Europäische Parlament einbezogen werden. Außerdem braucht eine solche Datei klare Regeln zum Datenschutz, effektiven Rechtsschutz für die Betroffenen und eine parlamentarische Kontrolle. Als Grundvoraussetzung für eine solche verstärkte Zusammenarbeit in der EU müssen aber zunächst die geplante EU-Datenschutzrichtlinie für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit sowie gemeinsame Grundregeln für die Zusammenarbeit im Rahmen der nationalen Sicherheit auf den Weg gebracht werden.

Die Fragen & Antworten gibt es hier auch als pdf.

Zu möglichen Antiterrormaßnahmen ist in der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“, herausgegeben vom Deutschen Bundestag, ein Interview mit mir erschienen. Hier den Artikel „Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig“ nachlesen.

 

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