Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung (AZ. 1 BvR 1089/13 und 1 BvR 1090/13 sowie 1 BvR 2480/13) veröffentlicht, welche die Durchsuchung der Redaktion „Berliner Morgenpost“ und „Welt“ für rechtswidrig erklärt.

Ich begrüße das deutliche Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Nach den letzten Eindrücken der Landesverrats-Affäre rund um netzpolitik.org, ist die Entscheidung aus Karlsruhe ein besonders wichtiges Signal: Journalistinnen und Journalisten bedürfen eines besonderen Schutzes, um eine unabhängige und freie Presseberichterstattung gewährleisten zu können.

Die Karlsruher Richter stellen damit ein für alle Mal klar: Juristisch fadenscheinige ermittlungstaktische Konstruktionen, um an die Informanten der Journalisten heranzukommen, rechtfertigen keinesfalls immense Eingriffe wie Durchsuchung und Beschlagnahme im privaten oder beruflichen Bereich eines Journalisten. Hier sind vielmehr „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat der konkret betroffenen Presseangehörigen“ erforderlich.

Nach den Erfahrungen aus Spiegel, Cicero und nun netzpolitik.org sollte mit der jüngsten Entscheidung auch dem letzten Zweifler klar sein, dass mit dem hohen Schutzgut Pressefreiheit und Informantenschutz äußerst sorgsam umgegangen werden sollte.

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