Nach den Urteilen zur Vorratsdatenspeicherung und zu Google und dem Recht auf Vergessenwerden hat der Europäische Gerichtshof am 6. Oktober seine dritte bahnbrechende Entscheidung zum Datenschutz verkündet: Die Safe-Harbor-Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2000, die ein Freibrief für Datentransfers in die USA war, ist ungültig. Die EU-Grundrechte auf Privatsphäre, Datenschutz und effektiven Rechtsschutz erfordern einen gleichwertigen Schutz, damit Drittstaaten als „safe harbor“ gelten können. All diese Rechte werden in den USA nach Ansicht des Gerichtshofs massenhaft und anlasslos verletzt, weil die nationale Sicherheit dort stets Vorrang vor dem Datenschutz genießt. Und weil sich europäische Bürger gegen den Zugriff auf ihre Daten nicht wehren können.

Dieses historische Urteil haben wir Max Schrems zu verdanken. Der 28-jährige Doktorand aus Wien hat sich zwei Jahre lang durch die Instanzen gekämpft. Bei der irischen Datenschutzbehörde hat er sich gegen die Speicherung seiner Facebook-Daten auf Servern in den USA gewehrt.

In der gestrigen Debatte im Ausschuss für Bürgerliche Rechte, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments habe ich betont, dass es keinen „quick fix“ für ein Safe Harbor-Abkommen mit den Vereinigten Staaten geben kann. Ich verstehe nicht, dass es Leute gibt, die sagen: Lasst uns einfach ein „Safe Harbor plus“ machen. Wie sollen wir das Rechtssystem der Vereinigten Staaten mit einer Entscheidung der EU-Kommission ändern? Das geht nicht. Punkt. Denn es liegt nach den klaren Ausführungen des Gerichtshofs an den Vereinigten Staaten, für ein gleichwertiges Datenschutzniveau in ihrem Rechtssystem und der alltäglichen Praxis zu sorgen – sowohl für den Schutz gegenüber staatlichen Stellen, als auch gegenüber Unternehmen. Der Ball liegt auf dem Feld der amerikanischen Politik. So lange sie sich nicht bewegt, brauchen wir über ein neues Safe Harbor nicht nachzudenken.

Meine Reaktion auf das Urteil ist hier nachzulesen, das Urteil hier.

Tags

Comments are closed

Archive