Die furchtbaren Anschläge von Paris und Brüssel haben Europa schwer getroffen. Sie zeigen weiter die enorme Verletzlichkeit unserer offenen und freien Gesellschaften. Der wachsenden Verunsicherung der Bevölkerung muss die Sicherheitspolitik mit geeigneten Maßnahmen begegnen, die neues und begründetes Vertrauen schaffen. Nur ein starker Rechtsstaat gewährleistet Sicherheit. Es ist ein gefährlicher Irrweg, auf Gefährdungen der inneren Sicherheit mit immer weitergehenden Einschränkungen unserer Bürgerrechte zu reagieren. Die grüne Bundestagsfraktion hat nun detaillierte Eckpunkte zur Inneren Sicherheit vorgelegt. Wir stehen für einen starken Rechtsstaat, der Sicherheit gewährleistet und nicht denjenigen auf den Leim geht, die mühsam erkämpfte Freiheitsrechte abbauen wollen. Wir wollen die Aufgaben von Polizei, Bundespolizei und Nachrichtendiensten neu bestimmen und das Nebeneinander von Strukturen beenden.
Zu aktuellen Meldungen, nach denen sich Union und SPD darauf verständigt haben, die „Störerhaftung“ endlich abschaffen und die Providerprivilegierung, wie es ursprünglich das Telemediengesetz vorsah, auf alle Anbieter ausdehnen zu wollen, habe ich heute begrüßt - und gleichzeitig angemahnt, das netzpolitische Kompetenzgerangel innerhalb der Großen Koalition endlich aufzulösen. Die von der Bundesregierung bislang vorgelegten Gesetzesentwürfe gingen vollends an digitalpolitischen Realitäten vorbei. Sie hätten Rechtunsicherheit weiter befördert und dazu geführt, dass es letztendlich weniger statt mehr offener Netze gäbe. Sie stellten zudem eine Bedrohung für die engagierte Freifunkgemeinde dar. Durch die geplanten Haftungsverschärfungen wären Anbieter zu Hilfssheriffs gemacht worden. Der Streit um die Störerhaftung hat insgesamt noch einmal verdeutlicht: Das anhaltende, netzpolitische Kompetenzgerangel innerhalb der Großen Koalition lähmt weiterhin jedweden digitalpolitischen Fortschritt. Angesichts einer Hülle weiterhin unbearbeiteter netzpolitischer Großbaustellen brauchen wir endlich eine klare Aufgabenverteilung innerhalb der Bundesregierung. Nur so kann der voranschreitende digitale Wandel unserer Gesellschaft in angemessener Weise gesetzgeberisch begleitet werden.
Angesichts der heute durch die Bundesregierung bestätigten Versetzung des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND), Gerhard Schindler, in den vorzeitigen Ruhestand haben Konstantin als stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Obmann im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ("NSA-Ausschuss") und Hans-Christian Ströbele, grünes Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums, das Vorgehen der Bundesregierung kritisch hinterfragt und weitere Reformen dringend angemahnt.
Die Pläne der Verteidigungsministerin, einen neuen Organisationsbereich „Cyber- und Informationsraum“ zu schaffen, haben meine Kollegin Agnieszka Brugger, Sprecherin für Sicherheitspolitik […]
Auf der diesjährigen re:publica TEN wird es eine gemeinsame Session von Konstantin, der Obfrau der Fraktion Die Linke, Martina Renner, und Anna Biselli von netzpolitik.org zu unserer Arbeit im BND/NSA-Untersuchungsausschuss geben. In dem Workshop wollen die drei Einblicke in die Arbeit des Ausschusses geben und über gewonnene Erkenntnisse, Erfolge und Erschwernisse bei der Aufklärung berichten. Darüber hinaus soll die Frage diskutiert werden, welche Reformen bezüglich der Befugnisse der Geheimdienste nötig sind und wie die Arbeit von Geheimdiensten im Digitalen aussehen sollte.
Heute das Bundesverfassungsgericht sein Urteils zum BKA-Gesetz verkündet. Hier findet Ihr eine Pressemitteilung des Gerichts. Auch Grüne hatten gegen das Gesetz geklagt. Vor Ort waren heute neben der Ersten Parlamentarischen Geschäftsführerin, Britta Haßelmann, auch Wofgang Wieland, Hans-Christian Ströbele und Konstantin. Selten wurde ein Gesetz vor Gericht so auseinandergenommen wie jetzt das BKA-Gesetz. Das Gesetz ist in weiten Teilen unverhältnismäßig und intransparent. Es ist eine weitere herbe Niederlage für die Regierungskoalition vor Gericht. Diese hatte 2008 vor der Verabschiedung des Gesetzes alle fachlichen und rechtlichen Bedenken in den Wind geschlagen.
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, in der sich zahlreiche Länder zusammengeschlossen haben, um gemeinsam die Themen Open Government und Open Data voranzutreiben. Deutschland erfüllt die Voraussetzungen für einen Beitritt seit langem, hat jedoch von der Möglichkeit bisher jedoch keinen Gebrauch gemacht. Trotz klarer Absichtserklärung im schwarz-roten Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung ihr Versprechen bis heute nicht in die Tat umgesetzt. Immer und immer wieder hatten wir die Bundesregierung gemeinsam mit einer engagierten Zivilgesellschaft zum Beitritt aufgefordert. Nun will die Bundesregierung der Initiative offenbar endlich beitreten.